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Eine in der internationalen Rechtspraxis immer häufigere
Situation:
Deutsche Gerichte entscheiden in Erbrechtsprozessen, wobei das
Nachlassvermögen überwiegend oder ausschliesslich in Spanien
gelegen ist.
Dann wird als Gerichtsvertreter ein Rechtsanwalt benötigt, der
parallel im spanischen wie auch im deutschen Recht und
Prozessrecht versiert und erfahren ist.
Bei deutscher Nationalität des Erblassers ist für derartige
Erbrechtsstreite immer dasjenige deutsche Amts- oder Landgericht
örtlich zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Vererber seinen
letzten Wohnsitz in Deutschland hatte.
Diese Zuständigkeit besteht auch dann, wenn der Verstorbene
bereits mehrere Jahrzehnte in Spanien seinen Wohnsitz hatte.
Die Folge: Viele deutsche Zivilgerichte sind ab und an mit
Erbrechtsangelegenheiten mit Spanienbezug befasst und tun sich
mit der Bewertung spanienbezogener Details oft schwer.
Besondere Hürden für deutsche Gerichte stellen spanische
notarielle Testamente oder Bewertungsfragen spanischer
Immobilien dar.
Kennt man nun als Anwalt beide nationalen Rechtsbereiche aus der
Praxis, lassen sich für die eigene Mandantschaft häufig
strategische Vorteile erschliessen.
Mit unserem Kanzleistandort nutzen wir hier das
Flughafendrehkreuz Palma de Mallorca, um binnen zwei Flugstunden
einen Grossteil der Landgerichtsstandorte in Deutschland direkt
anfliegen zu können; oft schneller als von jedem anderen
Kanzleistandort in Deutschland aus.
Da dem deutschen Rechtsanwalt das direkte Auftreten vor jedem
Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht seit längerer
Zeit eröffnet ist, steht auch insoweit der direkten
Prozessführung nichts mehr im Wege.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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