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                Eine in der internationalen Rechtspraxis immer häufigere 
                Situation:  
                Deutsche Gerichte entscheiden in Erbrechtsprozessen, wobei das 
                Nachlassvermögen überwiegend oder ausschliesslich in Spanien 
                gelegen ist. 
                 
                Dann wird als Gerichtsvertreter ein Rechtsanwalt benötigt, der 
                parallel im spanischen wie auch im deutschen Recht und 
                Prozessrecht versiert und erfahren ist. 
                 
                Bei deutscher Nationalität des Erblassers ist für derartige 
                Erbrechtsstreite immer dasjenige deutsche Amts- oder Landgericht 
                örtlich zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Vererber seinen 
                letzten Wohnsitz in Deutschland hatte. 
                 
                Diese Zuständigkeit besteht auch dann, wenn der Verstorbene 
                bereits mehrere Jahrzehnte in Spanien seinen Wohnsitz hatte. 
                 
                Die Folge: Viele deutsche Zivilgerichte sind ab und an mit 
                Erbrechtsangelegenheiten mit Spanienbezug befasst  und tun sich 
                mit der Bewertung spanienbezogener Details oft schwer. 
                 
                Besondere Hürden für deutsche Gerichte stellen spanische 
                notarielle Testamente oder Bewertungsfragen spanischer 
                Immobilien dar. 
                 
                Kennt man nun als Anwalt beide nationalen Rechtsbereiche aus der 
                Praxis, lassen sich für die eigene Mandantschaft häufig 
                strategische Vorteile erschliessen. 
                 
                Mit unserem Kanzleistandort nutzen wir hier das 
                Flughafendrehkreuz Palma de Mallorca, um binnen zwei Flugstunden 
                einen Grossteil der Landgerichtsstandorte in Deutschland direkt 
                anfliegen zu können; oft schneller als von jedem anderen 
                Kanzleistandort in Deutschland aus. 
                 
                Da dem deutschen Rechtsanwalt das direkte Auftreten vor jedem 
                Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht seit längerer 
                Zeit eröffnet ist, steht auch insoweit der direkten 
                Prozessführung nichts mehr im Wege. 
                 
                 
                
                Günter Menth 
                
                
                Rechtsanwalt & Abogado inscrito 
                Manacor - Mallorca 
                Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77 
                Fax: 0034 - 971 - 55 93 68 
                e-mail:
                
                info@erbrechtskanzlei-spanien.de
                 
                
                
                Internet:
                
                www.erbrechtskanzlei-spanien.de
                
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