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                    F  | 
                    
                     
                    
                    Sie sind spezialisiert auf die optimierte 
                    Rechtsnachfolgegestaltung in Spanienvermögen: Zugleich ist 
                    Ihre Tätigkeit als Prozessanwalt gerade vor deutschen 
                    Gerichten gefragt, warum? 
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                    A  | 
                    
                     
                    
                    Der Grund hierfür ist im internationalen Recht zu finden. 
                    Nach § 27 ZPO bestimmt der letzte Wohnsitz des deutschen 
                    Vererbers in Deutschland den Gerichtsstand, also das 
                    zuständige Gericht. Und dieser Gerichtsstand ist auch dann 
                    in Deutschland, wenn der Vererber bereits vor mehreren 
                    Jahrzehnten ganz oder zeitanteilig überwiegend nach Spanien 
                    übergesiedelt ist. 
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                    F  | 
                    
                     
                    
                    Und welches nationale Recht findet dann vor dem deutschen 
                    Gericht Anwendung? 
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                    A  | 
                    
                     
                    
                    Das anwendbare Recht richtet sich in deutsch-spanischen 
                    Angelegenheiten nach der Nationalität des Erblassers. 
                     
                    Wer also nicht etwa nach zehn Jahren Aufenthalt in Spanien 
                    seine deutsche durch eine spanische Nationalität 
                    eingetauscht hat, belässt es bei der Einschlägigkeit des 
                    deutschen Erbrechtes. Das ist der Regelfall. 
                    In Zukunft kann es Modifizierungen geben und der Wohnsitz im 
                    Versterbensfall das anwendbare Recht bestimmen. 
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                    F  | 
                    
                     
                    
                    Welche Vorteile bringt dem Mandanten die Beauftragung eines 
                    auf deutsch-spanische Erbrechtsangelegenheiten 
                    spezialisierten Rechtsanwaltes? 
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                    A  | 
                    
                     
                    
                    Das Spektrum der Vorteile ist vielfältig. entscheidend sind 
                    bereits die erweiterten vorprozessualen oder 
                    prozessbegleitenden Recherchemöglichkeiten vor Ort in 
                    Spanien. 
                     
                    In dieser Phase können die Möglichkeiten aussergerichtlicher 
                    Vergleiche ebenso fachkundig ausgelotet werden wie auch die 
                    Datenbasis für den Prozess in Deutschland massgeblich 
                    verbessert werden kann. 
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                    F  | 
                    
                     
                    
                    Was konkret lässt sich hier in Spanien recherchieren? 
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                    A  | 
                    
                     
                    
                    Der realistische Immobilienwert zum massgeblichen Zeitpunkt.
                     
                    Hilfreich sind hier spanische Grundbuchauszüge, namentlich 
                    historische, Wertgutachten oder die Berechnung des 
                    sogenannten Finanzamtkontrollwertes. 
                     
                    Es können aber auch typische Vermögensverschleierungen 
                    aufgedeckt werden. 
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                    F  | 
                    
                     
                    
                    Welche Vorgänge kann man sich hierunter vorstellen? 
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                    A  | 
                    
                     
                    
                    Häufig sind frühere Eigentümerstellungen des Vererbers 
                    plötzlich ohne adäquate Gegenleistung  verschwunden. Durch 
                    Übertragung an eine scheinbar anonyme Gesellschaft oder 
                    Verkauf an den Lebensgefährten, ohne dass tatsächlich jemals 
                    ein Kaufpreis entrichtet wurde oder aber das Entgelt lag 
                    wesentlich unter dem Immobilienwert; in der juristischen 
                    Fachsprache liegt dann eine „gemischte Schenkung“ vor, mit 
                    rechtlichen Konsequenzen etwa für die Berechnung der Höhe 
                    des Pflichtteilsanspruches. 
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                    F  | 
                    
                     
                    
                    Welche Ansprüche sind denn typischerweise von Ihnen für Ihre 
                    Mandantschaft vor deutschen Gerichten geltend zu machen? 
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                    A  | 
                    
                     
                    
                    Zunächst geht es häufig um die Ausstellung eines deutschen 
                    Erbscheines oder dessen Verhinderung. Denn dieser ist meist 
                    Voraussetzung um die Rechtsnachfolge in eine 
                    Spanienimmobilie antreten zu können. Zuständig ist hier das 
                    deutsche Amtsgericht als Nachlassgericht. 
                     
                    Weitere Beispiele sind die Geltendmachung von 
                    Pflichtteilsansprüchen bei testamentarischem Ausschluss von 
                    der Erbfolge, namentlich von Ehegatten, Kindern und 
                    Enkelkindern. 
                     
                    Häufiger Prozessgegenstand sind auch Testamentsanfechtungen 
                    oder die Geltendmachung von Nacherbenansprüchen. 
                     
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                    F  | 
                    
                     
                    
                    Wie gehen deutsche Gerichte mit dem Umstand um, dass sie bei 
                    spanienbezogenem Sachverhalt teilweise fremdes Terrain 
                    betreten müssen? 
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                    A  | 
                    
                     
                    
                    Dies ist recht unterschiedlich. Meist ist man froh über die 
                    Mitwirkung eines spanienerfahrenen Anwaltes, um so den 
                    Auslandssachverhalt leichter bewältigen zu können. Manche 
                    Richter beschränken sich aber auch zunächst auf das aus 
                    Deutschland geläufige Instrumentarium und paralysieren so 
                    machen Prozess. 
                     
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                    F  | 
                    
                     
                    
                    Kommt Ihr Erfahrungsvorsprung betreffend die spanische 
                    Rechtspraxis auch Ihren Mandanten zu Gute? 
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                    A  | 
                    
                     
                    
                    Nun, die verbesserte Sachverhaltsaufklärung in Spanien hatte 
                    ich bereits angesprochen. 
                    Möglichkeiten der Prozessbeschleunigung, die Nutzung von 
                    Gestaltungsspielräumen, und die erweiterte Beschaffung von 
                    Beweismitteln kommen ebenfalls der eigenen Mandantschaft zu 
                    Gute. 
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                    F  | 
                    
                     
                    
                    Wie werden Sie überhaupt von Pflichtteilsberechtigten oder 
                    Erben von Spanienvermögen als international spezialisierter 
                    Rechtsanwalt aufgefunden? 
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                    A  | 
                    
                     
                    
                    Das sind im wesentlichen zwei Wege. Das Internet und 
                    deutsche Anwaltskollegen, welche auf unsere Kanzlei 
                    verweisen.  
                    Mitunter entstehen Kontakte auch über Testamentsvollstrecker 
                    oder Nachlassverwalter. 
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                    F  | 
                    
                     
                    
                    Arbeiten Sie auch mit den deutschen Anwaltskollegen in der 
                    Prozessvertretung zusammen? 
                     
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                    A  | 
                    
                     
                    
                    Dies ist oft dann der Fall, wenn der Nachlass zugleich aus 
                    in Deutschland und in Spanien belegenem Vermögen besteht. 
                    Dann beschaffen wir dem vor Ort ansässigen Prozessanwalt 
                    zunächst die spanienspezifischen Informationen, etwa über 
                    Bankkontenbewegungen des Erblassers und kooperieren während 
                    des Gerichtsverfahrens. 
                     
                    Im Vorfeld von Vergleichsschlüssen sind hier auch oft 
                    Aspekte der spanischen Erbschaftssteuer zu berücksichtigen. 
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                    F  | 
                    
                     
                    
                    Haben Sie mit dem Kanzleistandort Mallorca einen 
                    Standortvorteil oder einen geographischen Standortnachteil 
                    bei der Übernahme anwaltlicher Erbprozessmandate in 
                    Deutschland? 
                     
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                    A  | 
                    
                     
                    
                    Kurioserweise erweist sich dieser Standort auch für die 
                    Wahrnehmung deutscher Gerichtstermine als Vorteil. 
                    Der Grund liegt darin, dass von Mallorca aus viele deutsche 
                    Landgerichtsstandorte binnen zwei Stunden direkt angeflogen 
                    werden. 
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