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                    RA-Kanzlei MENTH
                    Postbank München
                    BLZ: 700 100 80
                    Kto.: 759 080 809
                    den Erstberatungsbetrag von 190 € ( zzgl. MWSt.) 
                    und faxen oder e-mailen uns den entsprechenden Überweisungsbeleg, 
                    gerne auch mit Stichworthinweisen auf den konkreten Sachverhalt.
                    
                    Denn vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei in  Manacor 
                    einen Telefonberatungstermin.
In diesem Telefonat können Sie dann alle Sie im Zusammenhang 
                      mit dem Erbfall interessierenden Rechts- und Steuerfragen 
                      abklären.
                      
                      Ausserdem wird Sie der Anwalt  in diesem Telefonat 
                      auf weiterhin zu beachtende Gesichtspunkte wie Fristen, 
                      Steuerfallen usw. hinweisen.
                      Praktisch können Sie sich so kurzfristig das Rechts- 
                      und Steuerfachwissen eines spezialisierten Anwaltes zunutze 
                      machen.
                    Wird nach dieser Erstberatung bei dieser Hotline sodann 
                      Ihrerseits die Erstellung eines Rechtsgutachtens getätigt 
                      oder die rechtliche und steuerliche Abwicklung des Erbfalles 
                      oder eine Anspruchsgeltendmachung z.B. eines Pflichtteilsanspruches 
                      in Auftrag gegeben, so wird die geleistete Erstberatungsgebühr 
                      auf den später anfallenden Honorarbetrag in Anrechnung 
                      gebracht. 
                    
                    Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website
                    
                    www.erbfallhotline-spanien.de