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Bei geerbten Spanienimmobilien:
Die Balearen ermöglichen einen zeitnäheren steuerbefreiten
Weiterverkauf durch Familienerben
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Wohnte der Vererber einer Immobilie in Spanien mehr als fünf
Jahre vor seinem Versterben überwiegend in der spanischen
Finca, so können nach Art 20 des spanischen
Erbschaftssteuergesetzes, ISD, insbesondere erbende Kinder und
Enkel einen erheblichen
"Hauptwohnsitz-Erbschaftssteuerfreibetrag" von jeweils
122.606,47 € -, auf den Balearen erhöht auf 180.000 €, in
Anspruch nehmen.
Allerdings fällt eine nachträgliche Erbschaftsbesteuerung
spanienweit dann an, wenn die erbenden Abkömmlinge die
Immobilie binnen 10 Jahren nach dem Versterbenszeitpunkt
ihrerseits veräussern.
Hier nun gibt es auf den Balearen, namentlich also Mallorca,
Menorca und Ibiza, eine Erleichterung für die Erbengeneration:
So müssen hier verkaufende erbende Abkömmlinge nur noch fünf
Jahre vor dem Verkauf warten um nicht nachträglich um nicht
den zunächst zugebilligten erbschaftssteuerlichen
Hauptwohnsitzfreibetrag entzogen zu bekommen und den
entsprechenden Erbschaftssteuerbetrag noch erstatten zu
müssen.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
spezialisiert auf deutsch-spanische Immobilien- und
Erbrechtsangelegenheiten
Tel.: 971 - 55 93 77 // Fax: 971 - 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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