Diese Konstellation ist der Regelfall, wenn der verstorbene
Vererber deutscher Nationalität ist und in früheren
Zeiten zumindest einmal seinen Wohnsitz in Deutschland hatte.
So sieht der § 27 der deutschen Zivilprozessordnung,
ZPO, in dessen Absatz 2 bei fehlendem Wohnsitz des deutschen
Erblassers in Deutschland zum Zeitpunkt des Versterbens quasi
als Hilfsgerichtsstand das örtlich zuständige Gericht
am letzten inländischen Wohnsitz des Vererbers vor.
Das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen,
EuGVÜ, findet hier keine Anwendung.
In der Praxis bedeutet diese Rückkehr zu den Wurzeln
häufig dass spanische Urkunden, wie notarielle Urkunden
oder Kaufverträge, Auskunftsgesuche bei spanischen Banken
oder Verfahren der Bewertung spanischer Immobilien vor deutschen
Gerichten grosse Bedeutung gewinnen.
Häufig findet die gerichtliche Klärung von Erbansprüchen
auch bereits im Rahmen des Verfahrens zur Erbscheinserteilung
vor einem deutschen Amtsgericht/Nachlassgericht statt. Dann
nämlich, wenn die am Verfahren beteiligten gesetzlichen
oder testamentarischen Erben Anträge zur Erteilung von
Erbscheinen mit abweichendem Inhalt, - andere Erben oder andere
Erbquoten gestellt haben.
Bei diesen Fallgestaltungen ist es dann von Vorteil, neben
der deutschen auch die spanische Sprache zu beherrschen und
durch Kenntnis auch des spanischen Rechtskreises wesentlich
zur Verfahrensvereinfachung und beschleunigung beitragen
zu können.
Nicht der Regelfall sein sollte natürlich möglichst
die Notwendigkeit der gerichtlichen Abklärung der Erbrechtssituation
mit Auslandsvermögen, manchmal aber ist diese unvermeidlich.
Allgemein zeigt sich, dass die Vor-Ort-Erfahrung des Anwaltes
am Lageort des Vermögens eine einvernehmliche Nachlassaufteilung
durch Praxiserfahrung in seiner Mittlerfunktion wesentlich
erleichtert.
Wenn sich so ein Erbprozess im Eiznelfall auc nicht immer
vermeiden lässt, steigt jedenfalls auch die chance, die
gerichtliche Erbschretigkeit mit einem praxisnahen Vergleich
beenden zu können.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
|