Es liegt in der Logik: Siedeln viele ältere Deutsche
nach Mallorca über, dann resultiert hieraus ein gewisser
Prozentsatz pflegebedürftiger Personen. Was ist dann
anders, verglichen mit der Pflegebedarfssituation in Deutschland?
Die Übersiedlung in ein mallorquinisches Pflege- oder
Altersheim wird möglichst maximal hinausgeschoben, weil
Kulturunterschiede fortbestehen, ebenso wie Sprachprobleme.
Oft wohnen vor Ort keine weiteren Familienmitglieder, welche
die ergänzende Unterstützung übernehmen können.
Jedenfalls gilt es bei bestehender deutscher Kranken- und
Pflegeversicherung diese auch in Anspruch zu nehmen, um vor
Ort insbesondere unterstützende Dienstleistungen zum
Verbleiben in der eigenen Wohnumgebung organisieren zu können.
So gilt es also, bei der eigenen deutschen Krankenversicherung
Pflegegeld zu beantragen und zwar möglichst frühzeitig,
wenn eine Pflegesituation eingetreten ist. Denn: Die Pflegeversicherung
zahlt dann ab Antragstellung.
Wie nun beantragen sie dieses Pflegegeld vom Ausland aus?
Hier ist ein formloses Schreiben an die Krankenkasse ausreichend.
Zur Sicherung des Leistungsbeginnzeitpunktes sei empfohlen,
nach Absendung des Antragsschreibens parallel auch telefonisch
Kontakt zum Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse aufzunehmen.
Zum weiteren Ablauf: Die Krankenkassen schalten dann ihren
medizinischen Dienst ein, der seinerseits einen deutschsprachigen
Gutachter vor Ort beauftragt, welcher nach den vereinheitlichten
Richtlinien und eigener Untersuchung die adäquate Pflegestufeneinstufung
der Krankenkasse empfiehlt, welche sodann auf dieser Basis
entscheidet.
Konkret gilt es dann auf der Basis der Pflegeversicherungszahlung
die legal und finanziell mögliche und konkret optimierte
Betreuung zu organisieren.
Pero vamos, im Normalfall ist auch die Situation eines deutschen
Pflegebedürftigen auf Mallorca organisierbar. Und die
deutsche Pflegeversicherung ist verpflichtet, auch bei einem
dauerhaften Aufenthalt im EU-Ausland ihre Leistungen zu erbringen.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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