Haben sie in Deutschland ein Testament
errichtet bevor Sie Vermögen, namentlich eine Immobilie, in
Spanien erworben haben, so konnte hierbei naturgemäss nur die
deutsche Rechts- und Steuersituation berücksichtigt werden.
Generell gilt die Regel, das eigene Testament alle 3-5 Jahre
auf den Prüfstand zu stellen. Mit dem Erwerb von
Spanienvermögen hat sich die Vermögens- und Steuersituation
immer so grundlegend geändert, dass eine umgehende Überprüfung
der eigenen Testierung angezeigt ist.
Der Grund liegt u. a. darin, dass die hohen deutschen
Erbschaftssteuerfreibeträge betreffend das Spanienvermögen
dessen Besteuerung mit der spanischen Erbschaftssteuer nicht
zu verhindern vermögen.
Daher ist in Spanien ein komplett anderes Gestaltungsinstrumentarium zur
Erbschaftssteuerminimierung zu nutzen und regelmässig das
eigene Testament abzuändern.
Möglich ist auch ein ergänzendes Vermächtnistestament für
Spanien zu erstellen.
Dann erfasst ihr deutsches Testament das übrige
„Weltvermögen“ während vom Vermächtnistestament in Spanien nur
das dort belegene Vermögen erfasst wird.
In der Praxis wird eine Art "Testaments-Check; durchgeführt.
Allerdings genügt es hierfür nicht, alle bisher erstellten
Testamente vorliegen zu haben. Weiterhin erforderliche Angaben
sind:
- Auflistung der Vermögensgegenstände
- Wertangaben zu den Vermögensgegenständen
- Familiensituation
- Steuerwohnsitz
- Aktuelle Zielrichtung der Rechtsnachfolge
Dann allerdings bedarf es zur rechtlichen Beurteilung nicht
notwendigerweise einer persönlichen Besprechung. In unserem
e-mail- und Faxzeitalter lernen sich daher oft
Erbrechtsexperte und zu Beratender persönlich nicht kennen,
von Telefongesprächen einmal abgesehen.
Die weitergehende Spezialisierung im Dienstleistungsbereich
führt vielmehr dazu, dass selbst einem ausschliesslich in
Deutschland ansässiger Erbrechtsanwalt in der Regel die
spezifische Rechts- und Steuersituation bei Spanienvermögen
nicht bekannt ist.
Es bedarf mithin einer ergänzenden länderspezifischen
Spezialisierung des deutschen Erbrechtsanwaltes, welchem
allerdings dann umgekehrt die allgemeine deutsche Erbrechts-
und Erbschaftssteuersituation geläufig ist.
Meist nicht möglich ist es spanischen Anwälten den
Testaments-Check bei deutschen Staatsangehörigen durchzuführen,
da ihnen das einschlägige deutsche Erbrecht durchwegs ebenso
wenig geläufig ist wie den spanischen Notaren.
Günter
Menth
Rechtsanwalt / abogado inscrito
Würzburg - Mallorca
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