Dies ist
eine häufige, um nicht zu sagen typische Situation. Sei es,
dass Sie sich nach einigen Jahren Spanienaufenthalt
entscheiden, die Immobilie oder Firma in Deutschland zu
verkaufen oder innerhalb der Familie zu übertragen. Oft gilt
es, nachlaufende steuerliche Problemlagen zu bewältigen, bei
Erbfällen auch die parallele Erbschaftssteuerthematik in
Deutschland; nicht nur, wenn neben später in Spanien
erworbenem Vermögen auch in Deutschland belegene
Vermögenswerte vererbt oder geerbt werden. Bei Erbfällen mit
Spanienvermögen im Nachlass ist häufig auch die deutsche
Erbschaftssteuer zu berücksichtigen. Und Achtung: Wer alle
Zelte in Deutschland abbricht, kann damit als Erbe von in
Deutschland belegenem Vermögen seine hohen Freibeträge
verlieren!
Darüber hinaus sind in der Praxis im Nachgang an die
Übersiedlung oder Auswanderung nach Spanien die
verschiedensten vertraglichen Angelegenheiten zu regeln, sei
es vorausschauend, aussergerichtlich oder gerichtlich.
Oft geht die Zielrichtung auch dahin in geschickten
Verhandlungen mit Behörden oder der Gegenseite noch schwelende
Konflikte endgültig aus dem Weg zu schaffen. Den Aufenthalt in
Spanien gilt es schliesslich möglichst unbeschwert zu
geniessen. Auch dies sind deutsch-spanische
Rechtsangelegenheiten im weiteren Sinne.
Um diesen typischen Anforderungen umfassend gerecht zu werden,
haben wir in Bürogemeinschaft eine Zusammenarbeit am Standort
Deutschland in verkehrsgünstiger Lage in Würzburg mit der
Anwaltskanzlei Cornea und Franz
www.cornea-franz.de
realisiert, welche Ihrerseits mit den Bereichen des Zivil-,
Wirtschafts- und Steuerrechtes gerade die hier einschlägigen
Rechtsbereiche schwerpunktmässig mit abdecken.
Auch lässt sich in der Praxis feststellen, dass es vielfach
nach der Übersiedlung nach Spanien schwerer fällt, eigene
Forderungen in Deutschland systematisch und konsequent
durchzusetzen. Dies mag auch eine psychologische Komponente
haben: wer sich einmal von täglichen routinemässigen
Geschäftsvorgängen entfernt hat, dem fällt es häufig schwer,
im Einzelfall ohne psychische Mehrbelastung diese wieder zu
bewältigen. Schliesslich wird man oft die dann noch
verbliebenen Probleme schön im Kreis drehen lassen und zur
Dauerbeschäftigung ausbauen. Das ist nicht gesund.
Die bessere Lösung ist dann: Abgabe an professionell Tätige
und eigene Entlastung. So können Sie Spanien wieder geniessen.
Die beiderseits internationale Tätigkeit beider Kanzleien
erleichtert die reibungslose Zusammenarbeit. Die
wirtschaftliche Kanzleiausrichtung ermöglicht auch die
Mandatsübernahme von im internationalen Rechtsverkehr,
namentlich in Spanien und Rumänien, tätigen Unternehmen, also
nicht nur im deutschsprachigen Raum.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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