Prinzipiell gilt: Je früher bei Spanienvermögen
systematische Steuerminimierungsüberlegungen getätigt
werden, desto grösser sind das Spektrum der Möglichkeiten
und der Umfang der Einsparungen.
Aber es gilt auch der Grundsatz: Es ist fast nie ganz zu
spät.
Ein Mittel der Wahl, um nach Eintritt des Erbfalles noch
legal Erbschaftsteuerkorrekturen nach unten vornehmen zu
können, ist die zielgerichtete Erbausschlagung binnen der
gesetzlich vorgesehenen Sechswochenfrist-, oder bei
Auslandsvermögen, Sechsmonatsfrist.
Diesen Zeitrahmen allerdings sollte man dann nicht
verpassen.
Wann nun kann dieses Nacherbfall-Gestaltungsmittel der
Ausschlagung noch Steuervorteile verschaffen?
Voraussetzungen und Fallbeispiele können Sie der
nachfolgenden Aufstellung entnehmen.
1. |
Nachrangige Erben mit günstiger Steuersituation
Beispiel:
Ehegatte oder Lebensgefährte verzichtet zugunsten
mehrerer Kinder des Verstorbenen welche über höhere
Freibeträge und günstigere Steuersätze verfügen auf
die direkte Rechtsnachfolge.
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2. |
Einvernehmen unter dem erstrangigen und den
nachrangigen Erben
Beispiel:
Die testamentarische Erbin und neue Lebensgefährtin
verzichtet auf ihr Erbrecht per Ausschlagung und
erhält im Gegenzug die Zusicherung des lebzeitigen
Wohnrechtes in der zuvor gemeinsam mit dem Erblasser
bewohnten Spanienimmobilie.
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3. |
Steuerunschädliche Absicherung des Ausschlagenden
durch Einräumung lebenslänglicher Rechte
Erfolgt die Ausschlagung gegen Zahlung einer
bestimmten Abfindungssumme, so unterfällt dieser
Ausschlagungsbetrag nicht nur nach § 3 Absatz 2 Nr. 4
des deutschen Erbschaftssteuergesetzes der
Erbschaftssteuer, sondern dies wird auch nach
spanischem Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetz
nicht anders zu beurteilen sein.
Beispiel:
Den Abfindungsbetrag gilt es also im Rahmen
bestehender Erbschaftssteuerfreibeträge festsetzen.
Dies vermeidet den Erbschaftsteueranfall beim
Ausschlagenden und reduziert zudem um den
Abfindungsbetrag die Steuergrundlage der dann
Erbenden.
Praktikabel im Einzelfall sind bei Ausschlagenden
höheren Alters oft Gegenleistungen, wie
lebenslängliche Rentenzahlung oder lebenslängliches
Wohnrecht. Erforderlich sind hier genaue
Steuerwertkalkulationen.
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4. |
Eine typische steuerlich mitmotivierte Situation ist
diejenige der Erbausschlagung zur Realisierung eines
Generationensprungs
Beispiel:
Ein Grosselternteil mit einem Sohn und vier
Enkelkindern war Eigentümer einer Spanienfinca. Die
Erbausschlagung multipliziert den persönlichen
Freibetrag und verhindert einen doppelten,
steuerpflichtigen Übertrag über zwei Generationen.
War der Grosselternteil über 80 Jahre, der Sohn etwa
60 Jahre und finanziell voll abgesichert, so spricht
vieles dafür, dessen 30- bis 40-jährigen Kinder direkt
durch Erbausschlagung die Spanienfinca erben zu lassen
um der Gesamtfamilie zu Lasten des Fiskus
Erbschaftssteuern zu sparen.
Immer angezeigt ist eine zeitlich umgehende Reaktion
nach dem Erbfall, um im konkreten Fall abzuklären zu
lassen, ob die Ausschlagung der Erbschaft und
gegebenenfalls durch wen das geeignete Mittel der Wahl
ist. |
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
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