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Keine Marktchancen ohne Markenschutz  zurück
strichel_hori

(veröffentlicht im Palma Kurier, 12.05.2000)

Firmengründer in Spanien sollten die Fallstricke des Markenrechts kennen

Eine Tapas-Bar mit dem Namen "„MacDunald´s" wird es wohl in Spanien nicht geben. Denn der Name hat mit der amerikanischen Fast-Food-Kette "„McDonald´s" Ähnlichkeit, und das ist laut spanischem Markenrecht verboten. Wer sich in Spanien mit einer neuen Marke auf dem Markt etablieren will, wird absolute und relative Verbote kennenlernen müssen.

Spanien befindet sich in einer Situation des wirtschaftlichen Umbruchs. Das Zusammenwachsen der Europäischen Union, die Ausweitung des Welthandels und die Regulierung der Märkte haben die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren fundamental verändert. Die grossen Unternehmen und staatlichen Institutionen reagieren mit Rationalisierung. Nicht zuletzt wird auch der E-Commerce diese Entwicklung nachhaltig beschleunigen.

Diese Prozesse haben dazu geführt, dass immer mehr Menschen ihr Geld durch Selbständigkeit verdienen, anstatt auf sichere Arbeitsplätze bei grossen Firmen zu vertrauen. Diese tiefgehenden Veränderungen der Wirtschaftsstruktur werden von einem gesellschaftlichen Wertewandel begleitet. Selbstverantwortung, Initiative und Risikobereitschaft werden aufgewertet. Die berufliche Selbständigkeit ist heute ein erstrebenswertes Ziel in der Gesellschaft. Die Chancen für neue kleinere Unternehmen korrespondieren mit einem enormen Druck zur Professionalisierung. Das gilt natürlich auch für schon etablierte Firmen. Sie alle stehen vor der Frage, wie sie auf die neue Marktsituation reagieren sollen.

Strategien und Business-Plan

Ein zentrales Instrument der Unternehmensentwicklung ist dabei die Unternehmensstrategie. Sie soll die Antworten auf die Kardinalfragen eines jeden Unternehmens zu einem schlüssigen Konzept bündeln. Die Strategie, für neue Unternehmen auch häufig Business-Plan genannt, stellt gleichsam das Betriebssystem und die Software des Unternehmens dar. Hier werden die Gretchen-Fragen des Unternehmens gestellt und beantwortet:

Was ist das Ziel der Unternehmung ? Wie soll dieses Ziel erreicht werden ? Welche Ressourcen kann man einsetzen ? Worin besteht das Produkt ? Wer sind die Kunden ? Welches Marktsegment soll überhaupt besetzt werden ?

Teilbereich einer solchen Strategie ist das Markenrecht, das dem Unternehmen den Schutz für sich und die eigenen Produkte gibt. Im folgenden soll die Frage beantwortet werden, welche Möglichkeiten das spanische Recht zum Schutz von Produktnamen und Bezeichnungen zur Verfügung stellt. Alle kennen die Namen Coca Cola, Mango oder El Corte Inglés. Das ist das Ergebnis des Markenmanagements der Firmen, welche die Marktpotentiale einer Markenstrategie geschickt genutzt haben. Aber kleinere oder mittlere Unternehmen müssen auf ein derartiges Instrument nicht verzichten. Ganz im Gegenteil: Auch die grössten Unternehmen haben klein angefangen. Und solange ein gutes Produkt nicht einen geschützten Markennamen hat, wird das Unternehmen seine Marktchancen nicht ausschöpfen können. Eine Unternehmensstrategie ohne Markenschutz hat in Zeiten des globalen Wettbewerbs ihren Namen nicht verdient.

Was ist eigentlich eine marca ? Nach dem spanischen Ley de Marcas ist eine Marke oder auch ein "Warenzeichen" ein Zeichen, das die Produkte oder Dienstleistungen einer Person kennzeichnet und sie von gleichen oder ähnlichen Produkten einer andern Person auf dem Markt unterscheidet. Als marca können angemeldet werden, Worte oder Wortkombinationen, Bilder, Figuren, Symbole und Zeichen, Buchstabenziffern, dreidimensionierte Formen etc.

Eine Eintragung dieser Marken erfolgt auf Antrag bei der Oficina Española de Patentes y Marcas in Madrid. Danach wird zunächst eine 10-jährige Schutzdauer gewährt, die dann jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden kann.

Palma und der Markenschutz

Die Eintragung einer Marke folgt einem gesetzlich geregelten Ablauf: Nach Einreichung des Antrages beim Markenamt wird nach einer ersten Prüfung auf formale Mängel der Markenname im Boletín Oficial de Propiedad Industrial veröffentlicht. Innerhalb der folgenden zwei Monate besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung einzulegen. Nach Ablauf der Frist prüft das Markenamt, ob sogenannte absolute oder relative Eintragungsverbote vorliegen.

Unter die "absoluten" Eintragungsverbote fallen Zeichen mit allgemeiner Bedeutung, die gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstossen. Verboten sind auch offizielle Zeichen, die Fahnen, Wappen und Hoheitszeichen kopieren. Liegt ein derartiges Verbot vor, so kommt es zu keiner Eintragung. Der Versuch zum Beispiel, das Stadtwappen von Palma de Mallorca als Bestandteil einer Markte schützen zu lassen, ist daher zum Scheitern verurteilt. Gleiches gilt für Verkehrszeichen.

Unter die "relativen" Eintragungsverbote fallen Zeichen, die eine Identität oder Ähnlichkeit mit einem eingetragenen oder angemeldeten Warenzeichen, einer Firmenbezeichnung oder einem Handelsnamen vorweisen. Versucht man beispielsweise den Namen "McDunald´s" für ein Restaurant schützen zu lassen, so liegt wahrscheinlich die Gefahr der Identitätsverwechselung mit der bekannten und ähnlich klingenden Fast-Food-Kette McDonald´s vor. Nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen können solche Markennamen eingetragen werden.

Liegen keine derartigen Bedenken vor, so erfolgt je nach Antrag die Eintragung für eine oder mehrere Produktklassen. Ein vereinfachtes Verfahren zur Eintragung gibt es für abgeleitete Warenzeichen, die sogenannten marcas derivadas. In diesem Fall handelt es sich um Marken, die auf einem schon eingetragenen Warenzeichen beruhen und lediglich kleinere Veränderungen vorweisen.

Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
Frank Schöne-de la Nuez, Rechtsanwalt

strichel_hori

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