Bei Erbauseinandersetzungen werden oft erhebliche
Nachlassteile verprozessiert, Nerven und Lebensqualität gehen
verloren und allein der Zeitablauf ist oft eine teure
Angelegenheit.
Wie aber können verhärtete Fronten aufgebrochen werden und die
gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden?
Eine Möglichkeit ist der Einsatz eines Mediators, eines
Fachmannes also der in der Lage ist, den Sachverhalt
juristisch neutral zu bewerten und beide Seiten von den
Vorteilen der Einigung zu überzeugen.
Ist Vermögen in Spanien betroffen, dann sollte die Fachkunde
naturgemäss auch die notwendigen Kenntnisse betreffend die
Vermögensnachfolge in Spanien umfassen, wobei auch spanisches
Recht und Praxiswissen zur Abwicklung erforderlich ist.
Wird ein Anwalt als Mediator tätig, so darf dieser allerdings
weder im Vorfeld noch im Anschluss an die Mediation eine
Partei rechtlich beraten oder vertreten.
Können sie sich also in der Sache mit der Gegenseite nicht
einigen, besteht aber beidseits Interesse ebenso an einer
kurzfristigen Regelung wie auch Bereitschaft, den
ausgearbeiteten Vorschlag eines Fachmannes anzuerkennen, dann
macht die Einschaltung eines Mediators Sinn.
Nun gibt es ein im Leben oft hilfreiches Prinzip: Hast Du ein
Problem zu lösen, dann verbinde dies mit etwas Angenehmen.
Dieses Angenehme kann dann beispielsweise ein
Urlaubsaufenthalt auf der Ferieninsel Mallorca sein, welche
über ein Netz ausgezeichneter Flugverbindungen in alle
wesentlichen Städten Deutschlands verfügt.
Entfernungen innerhalb von Deutschland können so elegant
überwunden werden..
Und wie läuft eine derartige Mediation rein praktisch ab?
1. |
Übereinkunft zwischen den Parteien, dass die Lösung über
einen Mediator gesucht und dessen Kosten anteilig,
grundsätzlich je hälftig, und bei Einigung entsprechend
der jeweils im Ergebnis vereinbarten Erbquote erfolgt.
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2. |
Kontaktaufnahme und Auswahl des Mediators.
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3. |
Vereinbarung des Mediator- oder Anwaltshonorars,
beidseitige Auftragsbestätigung und je hälftige Anzahlung,
Terminvereinbarung.
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4. |
Beide
Seiten übermitteln dem Mediator Sachinformationen und ihre
Sichtweise.
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5. |
Vereinbarung eines Mediatortermines, auf Mallorca oder
anderswo.
In diesem Termin stellt der Mediator ergänzende Fragen zur
Sachverhaltsaufklärung, zeigt den Parteien die Vorteile
einer einvernehmlichen Lösung auf und entwickelt mit den
Parteien potentielle Einigungswege.
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6. |
Ausarbeitung einer konkreten Einigungsvorlage und deren
Unterzeichnung.
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Und
noch ein Vorteil der Mediation: Keine Partei braucht zu
befürchten, „überfahren“ zu werden und einen ihr nicht
genehmen Vorschlag des Mediators annehmen zu müssen.
Beim Mediationsverfahren bleiben beide Parteien in ihrer
Entscheidung frei. Es gibt also auch keinen beide Parteien
verpflichtenden Schiedsrichter.
Wählen Sie einen sehr versierten fachkundigen Meditor aus,
dann werden im übrigen beide Parteien davon profitieren, etwa
indem steuerlich optimierte Lösungen entwickelt werden und
beiden Parteien entsprechende Steuerersparnisse zugute kommen.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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