Auf das
richtige Vorgehen kommt es an.
Zunächst geht es darum die potentiellen Problembereiche zu
erkennen. Hier hilft Ihnen natürlich ein Partner mit
langjähriger Vorort-Erfahrung – wenn er auch tatsächlich ihre
Interessen vertritt.
Auf der Basis unserer 10-jährigen Erfahrung vor Ort in Spanien
haben wir Ihnen folgende Hitliste der Problembereiche
zusammengestellt.
Mansche Fehler sind korrigierbar, andere können direkt im Ruin
enden.
Diese Problembereiche können Sie erwarten – hier ist
Rechtssicherheit angezeigt:
1. Traspaso und Geschäftsübernahmen in Feriengebieten
Außer mit dem Traum vom sofortigen Leben im sonnigen Süden
oder dem Entfliehen in eine neue Lebenssituation ist kaum
erklärbar, welche große Anzahl von Mitteleuropäern sich durch
Übernahme von Restaurationsbetrieben in spanischen
Feriengebieten direkt in den Ruin stürzt, entweder wird das
Anfangskapital vernichtet oder sich eine Verschuldungsfalle
geschaffen. Typischerweise wird die rechtliche Absicherung
vernachlässigt.
Da werden Warnzeichen wie der jährliche Pächterwechsel in den
letzten zehn Jahren nicht ernst genommen und auf
Fantasieumsatzangaben der letzten Jahre vertraut.
Bars und kleine Gaststätten in Feriengebieten sind deshalb so
beliebt weil man hier doch vermeintlich auch ohne
entsprechende Sprachkenntnisse erfolgreich tätig werden kann.
Aber gerade durch diese fehlenden Sprachkenntnisse werden sie
zum geeigneten Opfer von Konkurrenten und Vermietern. Letztere
lassen sich regelmäßig die Jahrespacht weitgehend oder
komplett im Voraus bezahlen und gehen dabei schon davon aus,
dass sie sich nach der Saison wieder das nächste Opfer suchen.
Negative Vertragsklauseln werden mangels Sprachkenntnisse gar
nicht erfasst.
Von Bedeutung für den Verpächter ist oft nur der Umstand, dass
das Lokal im jeweiligen Jahr vom jeweiligen Pächter so schön
hergerichtet wird, dass sich leicht ein Nachfolgeopfer finden
lässt.
Und wie können Sie ohne spanische Sprachkenntnisse um
spanische Gäste werben?
Gefährlich ist es auch lediglich deshalb ein Restaurant zu
übernehmen weil Ihnen sonst zu Hause die Decke auf den Kopf
fällt oder sie gerade geerbt haben.
Ohne eigene Fachkenntnisse und die Möglichkeit das Geschäft im
Bedarfsfall auch im wesentlichen allein übernehmen zu können
machen Sie sich zum Opfer auch wegen fehlender Fachkunde oder
Fehlen der eigenen Arbeitskapazität.
So sollten Sie vorgehen:
Testphasen vorschalten mit mietweisem Probewohnen in der
Region, als Gast die Lokale besuchen, ihre „Opferkapazitäten“
abbauen und sich in Bereichen fehlender eigener Kenntnisse
gezielt fachlichen Rat einholen. Dies gilt natürlich auch für
die rechtliche Vorabprüfung jedes Gewerbemiet- und
Traspasovertrages. Rechtliche Knack- oder Prüfungspunkte sind
u.a. Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Verkaufsmöglichkeit
von Investitionen, Zahlungszeitpunkte.
Hierzu abschließend noch der Hinweis auf eine spezifische
Rechtsfalle, die sich vor Ihnen dann noch auftun kann wenn sie
alle anderen Schwierigkeiten überwunden und schließlich
erfolgreich gewirtschaftet haben.
Wegen zu geringer Pachtvertragsrestlaufzeit finden Sie keinen
Übernehmer der Ihre in das Lokal investierte Geldsumme per
Traspasopreis zu übernehmen bereit ist.
Die verlorene Investitionssumme übersteigt dann oft den über
Jahre erarbeiteten Unternehmensgewinn. Unser Tipp:
Verlängerungsoptionen in den Pachtvertrag einbauen.
2. Fincakauf direkt aus der Ferienlaune heraus
Das Wetter ist schön, die Landschaft beeindruckend, der Preis
erscheint beim Vergleich mit deutschen Grossstadtpreisen bei
dieser grossen Grundstücksfläche günstig. Warum also nicht
gleich den privaten „Vorvertrag“ unterzeichnen, insbesondere
wenn der Verkäufer nebenbei auf weitere Kaufinteressenten
hinweist, die sich wohl am Folgetag für dieses Objekt
endgültig entscheiden werden?
Aber, und jetzt zum „aber“ welches beim Kauf dieses
Ferienhauses nicht vernachlässigt werden sollte.
Aber am besten stellen Sie sich hier folgende Kontrollfragen:
2.1. Ist der Preis im Hinblick auf die Örtlichkeit
wirklich günstig?
Sie sollten
immer auch an den Wiederverkaufsfall denken
2.2. Sind die Vertragsbedingungen adäquat.
2.3. Kann ich die Spanienimmobilie auch entsprechend
zeitintensiv nutzen?
Wäre ein
entsprechender Hotelaufenthalt günstiger?
2.4. Frage nach dem Reparatur- und Erhaltungsaufwand
2.5. Nebenkosten und Steuern?
2.6. Ist die Legalität der Bauten gegeben?
2.7. Ist der Verkäufer auch Eigentümer?
2.8. Ist meine Familiensituation stabil?
2.9. Erlaubt meine Berufs- oder Gesundheitssituation
wirklich
die
beabsichtigte Hypothekenfinanzierung?
2.10. Ist die Vertragsvorlage fachkundig geprüft?
Neben der rechtlichen Prüfung gilt es hier zusätzlich auch die
eigene persönliche Situation zu hinterfragen.
Manche Ferienimmobilie war über Jahre vor dem Wiederverkauf
ungenutzt brachliegend weil die Familie nicht immer über Jahre
am gleichen Ort ihrer Urlaub verbringen wollte oder die eigene
Gesundheitssituation die häufigen Reisen nicht zuließ. Haben
Sie diese Kontrollfragen unbeschadet, - mit positiver
Beantwortung -, überstanden, kann dem Fincakauf durchaus
nähergetreten werden.
3. Nach Spanien ohne gesicherte Einkommensquelle
Erst Job oder Rente und Rentenauszahlung sichern, dann
nach Spanien übersiedeln ist hier die Devise.
So werden Berufsunfähigkeitsrenten bei Übersiedlung ins
Ausland oft nicht bezahlt und - wenngleich oft illegal -
Rentenzahlungen vorübergehend eingestellt.
Neben dem aktuellen Liquiditätsverlust führt dies bei
Investitionen im Vertrauen auf die Rentenzahlungen oft zu
einem x-fach größeren Verlust weil begonnene Investitionen
oder vertragliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden
können.
Bei unbedingtem kurzfristigem Finanzbedarf kommt man dann oft
in Spanien vom „Regen in die Traufe“. Probleme und finanzielle
Verluste können sich so potenzieren.
Zu nachhaltigen Problemen, so unsere Erfahrung, kann bei der
Übersiedlung nach Spanien auch ein noch nicht abgewickelter
Unternehmensverkauf in Deutschland führen, wenn Sie ihren
Lebensunterhalt oder ihre Spanieninvestition gerade hiermit
finanziert haben.
Auch das deutsche Finanzamt meldet sich hierbei oft
nachträglich überraschend zu Wort. Plötzlich ist die formal
vertraglich gesicherte Einkommensbasis dahin.
Der Ratschlag hier kann nur lauten: Die Spanieninvestition
konsequent auf die parallel abgesicherte Einkommenssituation
in Deutschland abstimmen.
4. Ihr Unternehmensprojekt wird von der örtlichen
Konkurrenz illegal oder „legal“ verunmöglicht
Das ist eine Problemlage die nur bei sehr bedächtigem
schrittweisen Vorgehen zu vermeiden ist.
Sie haben die ideale Geschäftsidee und eigentlich stimmt
alles.
Aber gerade dann wenn das Vorhaben besonders erfolgsträchtig
ist sollte ihre erste Überlegung dahingehen, ob und inwieweit
dieses im Interessenwiderstreit mit der einheimischen
Konkurrenz vor Ort stehen kann.
Sie erhalten dann nämlich gegebenenfalls eine Baugenehmigung
aber die Betriebsgenehmigung wird, - legal oder illegal oder
unter vordergründiger Hinhaltung -, verzögert.
Ihr Berater sagt Ihnen vielleicht Sie können trotzdem weiter
investieren da die endgültige Genehmigung eine reine Formalie
sei, aber ihr Konkurrent der seinen Betrieb früher auch ohne
endgültige Genehmigung betrieben hat, bringt Sie auf Grund von
persönlichen Kontakten zu Fall: Scheinbar legale Stilllegung
auf unbestimmte Zeit; nach erheblichen Investitionen
Ihrerseits.
Leider doch noch häufige Realität in der „Bananenrepublik“ der
europäischen Union.
Hier hilft nur das gezielte Vorgehen mit langem finanziellem
Atem und eventuell mit Vorabeinbindung eines einheimischen
Geschäftspartners.
5. Nichtberücksichtigung der Vermögensnachfolge bei oder
nach dem Immobilienkauf in Spanien wird oft zur Steuerfalle
Dies ist eine Thematik mit welcher wir im Rahmen unserer
anwaltlichen Tätigkeit im deutsch-spanischen Rechtsbereich
praktisch täglich von neuem befasst werden.
Insgeheim wird ungeprüft die deutsche Rechts- und
Steuersituation mit hohen Schenkungs- und
Erbschaftssteuerfreibeträgen innerhalb der Kleinfamilie auf
das Spanienvermögen übertragen.
So erweist sich das in Deutschland übliche sogenannte Berliner
Testament in der Fassung der wechselseitigen
Alleinerbeneinsetzung unter Ehegatten allerdings als maximale
Erbschaftsteuerfalle bei Immobilienvermögen in Spanien.
Aber auch nicht verheiratete Paare sind angesichts der hohen
spanischen Erbschaftssteuersätze in Spanien höchst
steuergefährdet.
Die Maxime hier kann nur lauten:
Vorzugsweise bereits bei jeder Spanieninvestition die
Rechtsnachfolge mitzuberücksichtigen. Jedenfalls aber muss
jedes deutsche „Berliner Testament“ nach einer
Spanieninvestition auf den Prüfstand.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
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