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Enorme Entwicklungschancen - Cleveres Markenmanagement verleiht Produkten unverwechselbaren Charakter  zurück
strichel_hori

(veröffentlicht im Palma Kurier, 19.05.2000)

Der Gebrauch einer Marke ist exklusiv. Wer unrechtmässig einen Markennamen oder ein Warenzeichen verwendet, kann strafrechtlich verfolgt werden. Aber um die Entwicklungschancen auf dem Markt zu nutzen, kann man das Recht an einer Marke verkaufen. Franchise-Systeme bieten die Möglichkeit, Unternehmensstrategien zu optimieren. Doch wer nicht im Vorfeld eine durchdachte Markenstrategie entwickelt hat, wird am Ende sein Produkt nicht los.

Der Markenschutz gehört heute zu jeder weitsichtigen Unternehmensstrategie. Zum Schutz von Produktnamen gibt es in Spanien das Ley de Marcas. Diesem zufolge definiert sich eine marca wie folgt: Ein Zeichen, das die Produkte oder Dienstleistungen einer Person / Firma kennzeichnet und sie von gleichen oder ähnlichen Produkten auf dem Markt unterscheidet. Als marca können Worte oder Wortkombinationen, Bilder, Figuren, Symbole und Zeichen, Buchstabenziffern oder dreidimensionierte Formen etc. eingetragen werden.

Eine Eintragung dieser Marken erfolgt auf Antrag in Madrid bei der Oficina Española de Patentes y Marcas. Jede marca geniesst dann einen Schutz von zehn Jahren, der danach verlängert werden kann. Nach der Einreichung des Antrages wird zunächst der Markennahme auf formale Mängel überprüft und dann im Boletín Oficial de Propiedad Industrial veröffentlicht. Hier kann innerhalb der nächsten zwei Monate Widerspruch gegen die Eintragung eingelegt werden. Das Markenamt prüft nach Ablauf dieser Frist, ob sogenannte "absolute" oder "relative" Verbote vorliegen.

Absolutes und relatives Eintragungsverbot

Die "absoluten" Eintragungsverbote sind Zeichen mit allgemeine Bedeutung, die gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstossen. Offizielle Zeichen, die Fahnen, Wappen und Hoheitszeichen kopieren, sind auch verboten. Hier sei noch mal das schon bekannte Beispiel erwähnt: Wer das Stadtwappen von Palma de Mallorca als Bestandteil seiner Marke schützen lassen will, wird kein Glück haben. Auch Verkehrszeichen fallen unter absolute Eintragungsverbote.

Für die Bedeutung des relativen Eintragungsverbotes zunächst ein Beispiel: Wer ein Kaufhaus mit dem Namen El Corte Aleman eröffnen will, wird vermutlich am Markenrecht scheitern, der Name ähnelt der bekannten spanischen Kaufhauskette El Corte Inglés. Alle Zeichen, die eine Identität oder Ähnlichkeit mit einem eingetragenen oder angemeldeten Warenzeichen, einer Firmenbezeichnung oder einem Handelsnamen aufweisen können, fallen unter das "relative" Eintragungsverbot. Liegen keine Eintragungsverbote vor und wird kein Einspruch erhoben, erfolgt der Eintrag. Die sogenannten marcas derivadas sind Marken, die auf einem schon eingetragenen Warenzeichen beruhen. Da sie lediglich kleinere Veränderungen vorweisen, ist das Verfahren leichter.

Achtung: die Eintragung der Marke im Oficina Española de Patentes y Marcas ist lediglich ein Schutz innerhalb des Hoheitsgebietes Spanien. Für jedes andere Land muss der Schutz grundsätzlich unabhängig beantragt werden, wobei die nationale spanische Marke verfahrenstechnisch als Ausgangspunkt genutzt werden kann. Nationale Marken können so über das sogenannte Madrider Abkommen zu mercas internacionales weiterentwickelt werden. Für den Bereich der EU wurde die Gemeinschaftsmarke entwickelt, die im Ergebnis Markenschutz für das gesamte Gebiet der Europäischen Union vermittelt.

Aus der Anmeldung einer Marke ergeben sich für den Inhaber verschiedene Rechte, die ihm im Wettbewerb mit Konkurenten entscheidende Vorteile vermitteln. Zu diesen Rechten gehört der exklusive Gebrauch der Marke im gesamten Geschäftsverkehr. Es können diverse zivil- oder strafrechtliche Ansprüche gegen Personen geltend gemacht werden, die Markenrechte verletzen. Der Inhaber kann danach Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz erheben, wobei die Beweissituation im Prozess wesentlich vereinfacht ist.

Das Markenrecht ist ein vom Gewebebetrieb losgelöstes Recht Es kann per Lizenzvertrag zur Nutzung durch Dritte freigegeben werden oder insgesamt verkauft werden. Hieraus ergeben sich enorme Entwicklungschancen für die gemeinsame Ausbeutung des Markennamens im Rahmen eines Franchise-Systems. Wer sich einmal die Entwicklung eines Unternehmens wie "McDonald´s" vor Augen führt, der erkennt, welche Chancen im Markenmanagement liegen.

Markennamen für Franchise-Pläne

Die Vervielfältigung eines funktionierenden Geschäftskonzeptes bietet Wachstumschancen. Strategisch denkende Unternehmer, die an der Umsetzung einer Vision arbeiten, können so ihren Erfolg multiplizieren.

Natürlich ist Anmeldung der Marke nicht kostenlos. Für eine Anmeldung in Spanien werden mindestens 30.000 Pesetas an Gebühren für das Markenamt fällig. Eine Gemeinschaftsmarke ist wesentlich teurer. Dazu kommen Beraterkosten für die Namensrecherche, Anmeldungsprozedur und so weiter. Diese Investition mag im ersten Moment hoch erscheinen. Doch ein Rechtsstreit mit einem Konkurrenten, der den eigenen Produktnamen kapert, kann bei ungewissem Ausgang hohe Geldsummen verschlingen. Wenn ein Prozess verloren wird, kann das Ergebnis jahrlanger harter Arbeit von Trittbrettfahrern genutzt werden. Der betroffene Unternehmer hat dann quasi in ein anderes Unernehmen investiert und kann zusehen, wie andere die Früchte ernten, die er selber gepflanzt hat. Der weitsichtige Unternehmer vermeidet diese Situation von vornherein durch die Registrierung der Produktnamen.

Die Anmeldung einer Marke ist lediglich der formelle Teil einer Markenstrategie. Wichtig ist, dass die Marke richtig aufgebaut ist, das heisst zu einer grösstmöglichen Identifizierung der Marke mit dem Produkt führt. Farben, Formen und die damit verbundenen Assoziationen müssen filigran aufeinander abgestimmt werden. Diese Arbeit muss vor der Anmeldung geleistet werden und erfordert eine enge Kooperation von Unternehmern, Rechtsanwälten und einer strategisch arbeitenden Werbeagentur.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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