(veröffentlicht im Palma Kurier, 19.05.2000)
Der Gebrauch einer Marke ist exklusiv. Wer unrechtmässig
einen Markennamen oder ein Warenzeichen verwendet, kann strafrechtlich
verfolgt werden. Aber um die Entwicklungschancen auf dem Markt
zu nutzen, kann man das Recht an einer Marke verkaufen. Franchise-Systeme
bieten die Möglichkeit, Unternehmensstrategien zu optimieren.
Doch wer nicht im Vorfeld eine durchdachte Markenstrategie
entwickelt hat, wird am Ende sein Produkt nicht los.
Der Markenschutz gehört heute zu jeder weitsichtigen
Unternehmensstrategie. Zum Schutz von Produktnamen gibt es
in Spanien das Ley de Marcas. Diesem zufolge definiert sich
eine marca wie folgt: Ein Zeichen, das die Produkte oder Dienstleistungen
einer Person / Firma kennzeichnet und sie von gleichen oder
ähnlichen Produkten auf dem Markt unterscheidet. Als
marca können Worte oder Wortkombinationen, Bilder, Figuren,
Symbole und Zeichen, Buchstabenziffern oder dreidimensionierte
Formen etc. eingetragen werden.
Eine Eintragung dieser Marken erfolgt auf Antrag in Madrid
bei der Oficina Española de Patentes y Marcas. Jede
marca geniesst dann einen Schutz von zehn Jahren, der danach
verlängert werden kann. Nach der Einreichung des Antrages
wird zunächst der Markennahme auf formale Mängel
überprüft und dann im Boletín Oficial de
Propiedad Industrial veröffentlicht. Hier kann innerhalb
der nächsten zwei Monate Widerspruch gegen die Eintragung
eingelegt werden. Das Markenamt prüft nach Ablauf dieser
Frist, ob sogenannte "absolute" oder "relative"
Verbote vorliegen.
Absolutes und relatives Eintragungsverbot
Die "absoluten" Eintragungsverbote sind Zeichen
mit allgemeine Bedeutung, die gegen das Gesetz, die öffentliche
Ordnung oder die guten Sitten verstossen. Offizielle Zeichen,
die Fahnen, Wappen und Hoheitszeichen kopieren, sind auch
verboten. Hier sei noch mal das schon bekannte Beispiel erwähnt:
Wer das Stadtwappen von Palma de Mallorca als Bestandteil
seiner Marke schützen lassen will, wird kein Glück
haben. Auch Verkehrszeichen fallen unter absolute Eintragungsverbote.
Für die Bedeutung des relativen Eintragungsverbotes
zunächst ein Beispiel: Wer ein Kaufhaus mit dem Namen
El Corte Aleman eröffnen will, wird vermutlich am Markenrecht
scheitern, der Name ähnelt der bekannten spanischen Kaufhauskette
El Corte Inglés. Alle Zeichen, die eine Identität
oder Ähnlichkeit mit einem eingetragenen oder angemeldeten
Warenzeichen, einer Firmenbezeichnung oder einem Handelsnamen
aufweisen können, fallen unter das "relative"
Eintragungsverbot. Liegen keine Eintragungsverbote vor und
wird kein Einspruch erhoben, erfolgt der Eintrag. Die sogenannten
marcas derivadas sind Marken, die auf einem schon eingetragenen
Warenzeichen beruhen. Da sie lediglich kleinere Veränderungen
vorweisen, ist das Verfahren leichter.
Achtung: die Eintragung der Marke im Oficina Española
de Patentes y Marcas ist lediglich ein Schutz innerhalb des
Hoheitsgebietes Spanien. Für jedes andere Land muss der
Schutz grundsätzlich unabhängig beantragt werden,
wobei die nationale spanische Marke verfahrenstechnisch als
Ausgangspunkt genutzt werden kann. Nationale Marken können
so über das sogenannte Madrider Abkommen zu mercas internacionales
weiterentwickelt werden. Für den Bereich der EU wurde
die Gemeinschaftsmarke entwickelt, die im Ergebnis Markenschutz
für das gesamte Gebiet der Europäischen Union vermittelt.
Aus der Anmeldung einer Marke ergeben sich für den Inhaber
verschiedene Rechte, die ihm im Wettbewerb mit Konkurenten
entscheidende Vorteile vermitteln. Zu diesen Rechten gehört
der exklusive Gebrauch der Marke im gesamten Geschäftsverkehr.
Es können diverse zivil- oder strafrechtliche Ansprüche
gegen Personen geltend gemacht werden, die Markenrechte verletzen.
Der Inhaber kann danach Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz
erheben, wobei die Beweissituation im Prozess wesentlich vereinfacht
ist.
Das Markenrecht ist ein vom Gewebebetrieb losgelöstes
Recht Es kann per Lizenzvertrag zur Nutzung durch Dritte freigegeben
werden oder insgesamt verkauft werden. Hieraus ergeben sich
enorme Entwicklungschancen für die gemeinsame Ausbeutung
des Markennamens im Rahmen eines Franchise-Systems. Wer sich
einmal die Entwicklung eines Unternehmens wie "McDonald´s"
vor Augen führt, der erkennt, welche Chancen im Markenmanagement
liegen.
Markennamen für Franchise-Pläne
Die Vervielfältigung eines funktionierenden Geschäftskonzeptes
bietet Wachstumschancen. Strategisch denkende Unternehmer,
die an der Umsetzung einer Vision arbeiten, können so
ihren Erfolg multiplizieren.
Natürlich ist Anmeldung der Marke nicht kostenlos. Für
eine Anmeldung in Spanien werden mindestens 30.000 Pesetas
an Gebühren für das Markenamt fällig. Eine
Gemeinschaftsmarke ist wesentlich teurer. Dazu kommen Beraterkosten
für die Namensrecherche, Anmeldungsprozedur und so weiter.
Diese Investition mag im ersten Moment hoch erscheinen. Doch
ein Rechtsstreit mit einem Konkurrenten, der den eigenen Produktnamen
kapert, kann bei ungewissem Ausgang hohe Geldsummen verschlingen.
Wenn ein Prozess verloren wird, kann das Ergebnis jahrlanger
harter Arbeit von Trittbrettfahrern genutzt werden. Der betroffene
Unternehmer hat dann quasi in ein anderes Unernehmen investiert
und kann zusehen, wie andere die Früchte ernten, die
er selber gepflanzt hat. Der weitsichtige Unternehmer vermeidet
diese Situation von vornherein durch die Registrierung der
Produktnamen.
Die Anmeldung einer Marke ist lediglich der formelle Teil
einer Markenstrategie. Wichtig ist, dass die Marke richtig
aufgebaut ist, das heisst zu einer grösstmöglichen
Identifizierung der Marke mit dem Produkt führt. Farben,
Formen und die damit verbundenen Assoziationen müssen
filigran aufeinander abgestimmt werden. Diese Arbeit muss
vor der Anmeldung geleistet werden und erfordert eine enge
Kooperation von Unternehmern, Rechtsanwälten und einer
strategisch arbeitenden Werbeagentur.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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