Zeiten
des Umbruches, sei es im familiären, oder wie offenbar auf den
Balearen aktuell im steuerlichen Bereich, bedürfen immer einer
Zwei-Phasen oder Doppelstrategie:
Eine Regelung für die aktuelle Situation oder Rechtslage und
eine vorsorgliche Regelung für eine künftige, mit
Wahrscheinlichkeit zu erwartende Situation.
Warum nun kann aktuell auf den Balearen von einer
Umbruchsituation gesprochen werden?
Nun die Regionalregierung hat im März 2006 einen
Gesetzesentwurf vorgestellt demzufolge für Kinder und
Ehegatten ab einem künftigen Zeitpunkt, 2007, die
Erbschaftsteuer generell auf 1 % und die Schenkungssteuer,
ebenfalls linear, auf 7 % abgesenkt werden soll.
Zum Vergleich: Aktuell gibt es für den gleichen Personenkreis
progressiv ansteigende Steuersätze von 7,65 % - 34 %, wobei
nur die Erbschaftssteuer persönliche Freibeträge von je 16.000
€ kennt. Hinzu kommen spezifische Freibeträge für die
Wohnsitzimmobilie oder bei Behindertenstatus des Erben u. a. .
Das hat Konsequenzen für die Aufgabenstellung der
steueroptimierten Vermögensnachfolge
Zum einen ist eine optimierte Regelung für die aktuelle
Steuersituation zu entwerfen. Zugleich aber bedarf es der
Verankerung eines Zukunftsmodell welches möglichst automatisch
zur Anwendung kommt wenn die avisierte Erbschafts- und
Schenkungssteuerreform auf den Balearen zur gesetzlichen
Realität wird.
Beispiel: Familie mit drei Kindern, eine Tochter, zwei
Söhne, will Spanienfinca allein der Tochter zukommen lassen
Die aktuell steuergünstigste Regelung könnte die Vererbung
an alle drei Kinder mit spanischen notariellen
Generalvollmachten der Söhne zugunsten der Tochter betreffend
alle Vermögenswerte in Spanien vorsehen.
Dann wären alle aktuell möglichen Freibeträge genutzt und
zudem die Erbschaftssteuerprogression gesenkt.
Realisiert sich die Steuerreform empfiehlt sich eine
Testamentsabänderung dahingehend jetzt nur noch die Tochter
entweder testamentarisch als Vermächtnisnehmerin des
Spanienvermögens einzusetzen oder zur endgültigen lebzeitigen
Regelung an diese eine schenkweise Übertragung vorzunehmen.
Fundierte Rechtsnachfolgestrategien berücksichtigen
allerdings auch sonst mehrere Szenarien
Während eine Rechtsnachfolgeregelung naturgemäss nicht
immer alle, - auch sehr unwahrscheinliche -, mögliche Rechts-
und Lebenssituationen gleichgewichtig berücksichtigen kann,
ist der Einbau von absichernden Handlungsmöglichkeiten bei
Eintritt auch der unwahrscheinlicheren Variante, - etwa: Kind
stirbt vor Elternteil, oder eines offiziellen Wohnsitzwechsels
bei Beendigung des offiziellen Arbeitslebens als zu diesem
späteren Zeitpunkt zu überdenkende Variante -, durchaus
üblich.
Ebenso kann eine geänderte Rechtsnachfolgeregelung bei
Volljährigkeit oder gefestigter Lebenspartnerschaft respektive
Berufssituation der Kindergeneration anstehen.
Eine
regional günstige Erbschaftssteuersituation auf den Balearen
könnte zum Standortvorteil werden
Denken
wir mal einen Schritt weiter.
Sollte sich tatsächlich in einem Zweitwohnungstourismusgebiet
in Spanien, wie auf den Balearen, künftig eine relevant
günstigere Erbschafts- und Schenkungssteuersituation als in
den anderen vergleichbaren Regionen ergeben, könnte dies dort
sogar zu einem Wirtschaftsimpuls beim Ferienhauskauf werden.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
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