Eine
häufige Situation in der Lebenspraxis älterer
Immobilieneigentümer in Spanien. Sie besitzen eine werthaltige
Spanienfinca mit einem Marktwert mitunter im Bereich von über
einer Million Euros, aber den monatlichen Lebensunterhalt zu
bestreiten ist ihnen schwerlich möglich. Es wird an der
Krankenversicherung gespart, die Zahnbehandlung
hinausgeschoben.
Mit pflichteilsberechtigten Kindern des verstorbenen Ehegatten
oder Lebenspartnern muss allein deshalb gestritten werden,
weil man nicht weiss, wie man diesen Verbindlichkeiten mit der
geringen eigenen Rente nachkommen kann.
Die wegen eines Hypothekendarlehns angefragte Bank hat bisher
immer abgewunken:
Ja, wie wollen Sie denn in Ihrem Alter und bei dieser
Rentenhöhe die Darlehensrückzahlungsraten bedienen? Wer haftet
mit?
Eine Zwangssituation, welche so manch einen nicht nur
psychisch und gesundheitlich belastet, sondern oft auch zur
eigenen Ausgrenzung gegenüber Freunden sowie zu
Familienstreiten führt, wobei das Umfeld im Grunde genommen
schwerlich verstehen wird, warum diese wohl begüterte Person
sich generell, und speziell Ihnen gegenüber nicht anders
verhält.
Nun, die Finca und damit Ihren Wohn- und Lebensmittelpunkt
wollen Sie nicht aufgeben. Die Alternative Immobilienverkauf
und Wegzug scheidet daher für Sie aus.
Allerdings, - so unsere Empfehlung -, sollten Sie vielleicht
doch überlegen, ob nicht der Umzug in eine nahegelegene,
versorgungstechnisch günstigere, kleine Eigentumswohnung so
seine Vorteile hat.
Den verbleibenden Geldbetrag könnten Sie dann in eine
lebenslängliche Ergänzungsrente umwandeln. Und die sonst
anfallenden Verkaufsgewinnsteuern lassen sich bei richtiger
Rechts- und Steuerberatung vermeiden.
Wenn Sie allerdings in Ihrer bisherigen Spanienfinca
weiterleben möchten, werden Ihnen nunmehr viele spanische
Banken nicht mehr ablehnend begegnen. Denn auch in Spanien
beginnt sich ein Bankenprodukt für die ältere Bevölkerung
durchzusetzen; die sogenannte umgekehrte Hypothek.
Einzelne Banken werben schon mit der „Hypothek ab 65“. Früher
abgelehnt, jetzt umworben. Wie sich die Zeiten doch ändern
können, nur weil sich ein neues Bankprodukt durchsetzt.
Sie nehmen auch hier ein auf Ihre Immobilie abgesichertes
Darlehn auf. Aber anstatt einer monatlichen
Darlehensrückzahlungsrate an die Bank, zahlt Ihnen Ihre Bank
eine zusätzliche Monatsrente. Wie kann das angehen, ist man
geneigt zu fragen?
Nun, mit jeder weiteren Monatszahlung wird die Bank praktisch
immer ein Stück mehr Eigentümer Ihrer Immobilie.
Vereinbaren Sie allerdings eine lebzeitige Rente mit
lebzeitigem Wohnrecht, mag Sie diese Situation wenig berühren.
Wollen Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch einmal von
der Immobilie trennen, dann sollte dies allerdings,
vertraglich akzeptabel abgesichert, auf der Basis einer
Restwertauszahlung möglich sein.
Auch für typische Zwangslagen, wie die Erfüllung von
Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüchen eröffnen sich über
dieses neue Bankprodukt gangbare Lösungswege. Benötigen Sie
zunächst noch weitere 30.000 € zur Bedienung von
Pflichtteilsansprüchen, dann fällt die monatliche Bankrente
eben entsprechend geringer aus.
Mit einer solchen Lösung gewinnen Sie auch ein Stück
persönlicher Unabhängigkeit zurück, oder aber Sie können sich
so eine teurere Finca in Spanien in der Unterhaltung weiter
leisten.
Auf diesem Wege könnte das neue Bankprodukt gar zum
Kaufargument des Immobilienvermittlers werden.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
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