» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


Für die Bürgergesellschaft  zurück
strichel_hori

Stiftungen übernehmen staatliche Aufgaben zum Wohl der Gemeinschaft

(veröffentlicht im Palma Kurier, 09.06.2000)

Armenhäuser, Hospitäler oder Kindergärten machen schon seit Jahrhunderten das soziale Engagement einzelner sichtbar. Während in Deutschland Universitäten und Fortbildungseinrichtungen noch überwiegend staatlich organisiert sind, bemühen sich in Spanien einzelne Stiftungen auch um die akademische Bildung des Volkes. Die Stiftung des Instituto de la Empresa ist eine international angekannte Business-School in Madrid. Doch ohne Kontrolle geht es auch bei den Stiftungen nicht.

Der Staat zieht sich heutzutage immer weiter aus seiner Verantwortung für Belange zurück, die früher als öffentlich galten heute, in Zeiten des Stabilitätspaktes der Länder der Eurozone, sitzt das Geld nicht mehr so locker wie noch vor einigen Jahren. Gespart wird dabei gerne in den Bereichen Kultur, Bildung oder Soziales. Dieses gilt besonders für Länder wie Spanien und Deutschland, die sich einen ausgeglichenen Haushalt zum Ziel gesetzt haben.

Die private Initiative kommt daher bei der Lösung gesellschaftlicher Aufgaben einer immer grösseren Verantwortung zu.

Zunehmende Bedeutung erhält die Bereitstellung privater Vermögen für Fundaciones, Stiftungen. Eine Fundación ist eine juristische Körperschaft, die ohne Absicht auf Gewinn gegründet wird und die ausreichend Vermögen für einen bestimmten Zweck zur Verfügung hat. Der Stiftungszweck muss dabei in öffentlichem Interesse liegen.

Es gilt viele Gründe für Stifter, ihr Vermögen für ein derartiges Ziel zur Verfügung zu stellen. Ein Beispiel ist der Zusammenhalt des Familienvermögens, das im Falle eines Todes durch Erbfolge zersplittern würde. Dieser Stiftertypus kommt häufig in Familien vor, die Kunstsammlungen aufgebaut haben, deren Wert gerade in der Einheit der Sammlung besteht.

Stiftungen zum Erhalt von Familienvermögen

Andere Stifter werden vorsorglich bereits zu Lebzeiten aktiv, damit sie für ihre gute Tat diesseitigen Lohn erhalten „Tu Gutes und sprich darüber“ heisst es dann. Die gute Tat stellt dann auch eine PR-Investition dar, die eine indirekte Dividende verspricht.

Wieder andere Stifter stellen ihr Vermögen aus purer Dankbarkeit zur Verfügung. Sie wollen die Gesellschaft an ihrem persönlichen Erfolg teilhaben lassen. Und natürlich wirkt sich die Gemeinnützigkeit von Stiftungen für die Wohltäter auch steuerlich angenehm aus. Normalerweise handeln die Stifter aus verschiedenen Beweggründen. Was immer das Motiv sein mag: Durch jeden Stiftungsakt entwickelt sich die Gesellschaft in Richtung einer Bürgergesellschaft, die ihre Aufgaben selber in die Hand nimmt, anstatt auf staatliche Hilfe zu vertrauen. Gerade in Ländern mit starker Staatstradition wie Spanien und Deutschland ist das ein wichtiger Entwicklungsschritt.

Bekannte Stiftungen in Spanien sind etwa die Fundación Juan Miró oder auch die Fundación Joan March. Die Fundacíon Juan March unerstützt neben einer Vielzahl von Projekten auch das Museu d’Art Espanyol Contemporani in Palma, ein klassisches Beispiel einer Stiftungsaktivität im kulturellen Bereich. Im folgenden soll auf einige gesetzlichen Reglungen für spanische Fundaciones eingegangen werden.

Die Grundlagen spanischer Stiftungen

Das Recht der Fundaciones wird durch verschiedene Rechtsnormen geregelt. Hierbei ist insbesondere das Ley de Fundaciones aus dem Jahre 1994 hervorzuheben. Die Gründung einer Stiftung unter Lebenden, auf die sich der Artikel im folgenden bezieht, erfolgt durch Escritura Pública vor einem Notar.

In der Gründungsurkunde müssen die Statuten der Stiftung, die Höhe der Zuwendung sowie der Stiftungszweck angegeben werden. Wichtig ist, dass die bereitgestellten Mittel in einem realistischen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen. Ein gesetzlich festgeschriebenes Mindestkapital gibt es dabei in Spanien nicht. In den Statuten der Stiftung wird festgelegt, wie das Stiftungsziel erreicht werden soll und mit welcher Binnenstruktur die Stiftung operieren soll. dabei wird auch bestimmt, welche Personen innerhalb der Stiftung die Leitung übernehmen sollen.

Die Fundación wird geführt von dem sogenannten Patronato, dem mindestens 3 Mitglieder angehören. Diese Mitglieder, Patrons genannt, üben ein Ehrenamt aus und werden nicht bezahlt. Dieses Organ repräsentiert die Stiftung nach aussen. Das Patronato wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten. Die Fundaciones müssen in das Stiftungsregister eingetragen werden, das sogenannte Registro de Fundaciones. Die Einschreibung in das Registro de Fundaciones darf lediglich dann verweigert werden, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden. Grundsätzlich handelt es sich bei Stiftungen um Institutionen der Bürgergesellschaft, in denen gerade Ziele verfolgt werden, die nach Ansicht des Stifters nicht genügend staatliche Beachtung finden.

Auch Stiftungen tstehen aber unter staatlicher Aufsicht. Die Kontrolle wird durch das sogenannte Protectorado ausgeübt. Hierbei handelt es sich um staatliche Verwaltungseinheiten, die darüber wachen, dass die Stiftung sich im Rahmen der Gesetze bewegt. Das ist wichtig bei Transaktionen, die das Stiftungsvermögen belasten. Weiterhin muss das Protectorado der Fusion einer Stiftung mit anderen Stiftungen zustimmen. Fundaciones geniessen verschiedene steuerliche Vorteile, die je nach Comunidad Autónoma und der Art der Stiftung variieren. Sie sollen einen Grossteil ihrer Einnahmen für den Stiftungsweck verwenden. Ob die Gründung einer Stiftung zur Ereichung eines bestimmten gesellschaftlichen Zieles das Richtige ist, hängt vom Einzelfall ab.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

  © webDsign.net