» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


Wie man auch als Ausländer von der teilweisen Abschaffung der Erbschaftssteuer auf den Balearen profitieren kann  zurück
strichel_hori


Es war verfrüht, wenn manche Immobilieneigentümer auf Mallorca die Ankündigung der Balearenregierung in 2006 die Erbschaftssteuer auf 1 % zu reduzieren, bereits als Problemlösung feierten: „Das Thema Rechtsnachfolgebesteuerung im Erbfall ist nun für unsere Familie vom Tisch.“

Zwar wurde das regionale Reformgesetz tatsächlich zum 01. Januar 2007 in Kraft gesetzt, aber die Erbschaftssteuerreduzierung auf 1 % greift nur dann ein, wenn sowohl der Vererber wie auch der Erbe seinen Steuerwohnsitz in Spanien, genauer gesagt auf den Balearen, haben, also sich mehr als 183 Tage im Jahr hier aufhält.
Selbst wenn nun diese Situation gegeben oder darstellbar ist, ist eine Problematik der Rechtspraxis noch zu lösen:
Wie kann oder muss ich meinen überwiegenden Aufenthalt auf den Balearen beweisen?

Und wenn nun nicht alle Beteiligten in den letzten Jahren ihre Einkommenssteuererklärung als Residente bei einem Finanzamt der Balearen abgegeben haben wird es kompliziert.

Als Anwalt mit Erfahrungen in deutsch-spanischen Rechtsangelegenheiten wird man empfehlen, jedenfalls die Anmeldung alter beteiligter Personen bei der Wohnsitzgemeinde auf den Balearen zu tätigen sowie möglichst die Tarjeta de Residencia zu beantragen. Eine sichere Prognose über das künftige Verhalten oder die künftigen Beweisanforderungen der beabsichtigten Steuerbehörde ist aktuell allerdings noch nicht möglich.

Die aktuelle Schlussfolgerung für alle Immobilieneigentümer auf Mallorca, Menorca und Ibiza:
Der europaweit höchste Spitzensatz von 81,6 % bleibt durch fast allen ausländischen Immobilieneigentümern auf Mallorca erhalten. Der Handlungsbedarf zur systematisch geplanten Steuerreduzierung bleibt praktisch in gleicher Weise erhalten. Der Gestaltungsspielraum zur erheblichen Erbschaftsteuerminimierung durch vorsorgende Maßnahmen hat sich um eine Nuance erweitert deren Nutznießer Ehegatten und Kinder mit dem Potential der Wohnsitzverlagerung auf die Balearen sein könnten.



Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

  © webDsign.net