Das Thema ist aktuell weil die steuerbegünstigte
vermögensverwaltende S.L.,
- sociedad patrimonial -, zum 01. Januar 2007 wieder
abgeschafft wurde.
Auch könnten künftig deutsche Gesellschaften verstärkt als
Eigentümer spanischer Immobilien fungieren.
Für alle bisherigen Inhaber von spanischen
vermögensverwaltenden S.L.-Gesellschaften gibt es eine Frist
bis zum 30. Juli 2007 zur Entscheidung
ob sie die Chance zur kostengünstigeren Auflösung ihrer
bisherigen sociedad patrimonial nutzen möchten.
Fragen Sie nun Ihren Steuerberater, welcher Ihre
Immobiliengesellschaft, mit jährlich wiederkehrenden
Einnahmen, verwaltet, ist die Tendenz zur Beibehaltung des
öfteren anzutreffen, andere Experten raten nachhaltig zur
fristgerechten Auflösung.
Vorbehaltlich einer durchwegs nötigen Einzelfallprüfung kann
Ihnen die nachfolgende Gegenüberstellung in Form einer
Checkliste die Entscheidung erleichtern.
Argumente für eine Immobilien S.L.
oder deren Beibehaltung |
Argumente gegen eine Immobilien S.L. oder für private
Eigentümerstellung |
1. |
Anonymität wichtig |
1. |
Anonymität nicht erforderlich |
2. |
Wert über 500.000 € |
2. |
Wert unter 500.000 € |
3. |
Rechtsnachfolgekosten nicht anders reduzierbar |
3. |
Rechtsnachfolgekosten auf andere Weise minimierbar |
4. |
S.L.
vermeidet Vermögenssteuerbeträge |
4. |
S.L.
schafft jährliche Verwaltungskosten |
5. |
Hoher Verkaufsgewinn zu erwarten |
5. |
Eventueller Verkaufsgewinn ist durch Rechtsgestaltung
minimierbar |
6. |
Käufer kann u.U. Grunderwerbsteuer einsparen |
6. |
Erweiterte Käuferschicht wegen Risikopotential einer
S.L.-Übernahme |
Die praktische Prüfung läuft in zwei
Schritten ab:
- |
Vorprüfung, ob eine erste überschlägige Bewertung ein
klares Ergebnis bringt, gegebenenfalls im Rahmen einer
Erstberatung |
|
|
- |
Im
Bedarfsfall: rechtsgutachterliche Gegenüberstellung |
Wann
nun steht diese Entscheidungsfindung konkret an?
Hier sind folgende Konstellationen zu nennen:
- |
Sie
haben die Spanienimmobilie bisher über eine
vermögensverwaltende S.L., sociedad patrimonial,
gehalten. |
|
|
- |
Sie
beabsichtigen eine Immobilie in Spanien zu erwerben. |
|
|
- |
Es
gilt die Generationennachfolge in die spanische
Immobilie kostengünstig zu bewerkstelligen. |
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
|