F: |
Ist
in Spanien auch ein privatschriftlicher
Immobilienerwerbsvertrag rechtswirksam? |
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A: |
Ja,
nicht nur das, auch ein mündlicher Vertrag über den Kauf
einer Immobilie ist in Spanien rechtsgültig. |
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F: |
Gibt
es Ausnahmen von diesem Grundsatz? |
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A: |
Auch
diese gibt es. So werden Time Share Verträge über
zeitanteiliges Eigentum sowie Kaufverträge mit notwendiger
behördlicher Genehmigung, etwa bei notwendiger
Militärgenehmigung im Falle des Immobilienerwerbs durch
EU-Ausländer, erst mit Abschluss des notariellen Vertrages
rechtswirksam.
Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit des privaten
Immobilienkaufvertrages ist weiterhin die Anwendbarkeit
des spanischen Rechtes.
Deshalb sollten zwischen deutschen Vertragsparteien
abgeschlossene Kaufverträge über Immobilien zur
Absicherung ihrer Rechtswirksamkeit immer auch
ausdrücklich dem spanischen Recht unterstellt werden. |
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F: |
Ist
es in Spanien üblich vor einem notariellen
Immobilienkaufvertrag zunächst einen privatschriftlichen
abzuschliessen? |
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A: |
Ja,
dies ist die absolut gängige Praxis |
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F:
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Welche Gründe veranlassen zu diesem zweistufigen Vorgehen? |
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A:
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Zentraler Grund ist eine zeitnahe Rechtssicherheit, sei
dies nun vorrangig aus Sicht der Käufer- oder der
Verkäuferseite. Die Vertragsparteien sollen prinzipiell an
den Kauf gebunden sein.
Oft sind auf einer Vertragsseite noch „Hausaufgaben“ zu
erledigen, etwa auf Seiten des Verkäufers Baukörper ins
Grundbuch eintragen zu lassen oder auf Seiten des Käufers
die Bankfinanzierung perfekt zu machen. |
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F: |
Sollten Sie bereits vor Abschluss des privaten
Kaufvertrages einen Rechtsanwalt zur Absicherung des
Kaufvorganges einschalten? |
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A: |
Dies
ist üblich und auch nachhaltig zu empfehlen.
Denn dieser Kaufvertragsabschluss geht mit erheblichen
Risikopotentialen einher. |
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F: |
Welche sind die Hauptrisiken beim Abschluss eines privaten
Kaufvertrages? |
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A:
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Es
gilt abzusichern, dass der Verkäufer tatsächlich der
Eigentümer der Immobilie ist.
Auch ist es möglich, dass ein Eigentümer seine Immobilie
mehrfach veräussert, die erstellten Gebäude könnten
illegal oder wegen Überlastung mit Hypothekendarlehen
wertlos sein. |
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F: |
Bringt die Einschaltung eines Anwaltes noch weitere
Vorteile mit sich? |
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A: |
Der
Wert der frühzeitigen Mitwirkung eines erfahrenen
Rechtsanwaltes lässt auch eine nachteilige
Vertragsgestaltung vermeiden und Steuereinsparpotentiale
erschliessen. |
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F: |
Mit
welchen Anwaltsgebühren müssen Sie rechnen? |
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A:
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Je
nach Umfang der Tätigkeit und Höhe des Kaufpreises ist mit
einem Betrag von
0,5 % - 2 % zu rechnen, je höher der Kaufpreis desto
niedriger der Prozentsatz. |
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F: |
Fallen mit dem Abschluss des privaten Kaufvertrages in
Spanien bereits Steuerzahlungen an? |
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A: |
Laut
Gesetz: ja.
Allerdings erfolgt in der Rechtspraxis die steuerliche
Abwicklung erst nach Abschluss des notariellen
Kaufvertrages. |
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F:
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Welches nationale Recht ist bei Abschluss eines privaten
Kaufvertrages zwischen zwei deutschen Staatsbürgern über
eine Immobilie in Spanien anwendbar? |
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A: |
Je
nach weiteren Umständen könnte anstelle des spanischen
auch das deutsche Recht zur Anwendung kommen.
Dies gilt es aber schon deshalb durch entsprechende
Vertragsklauseln klar auszuschliessen, weil andernfalls
der privatschriftliche Vertrag keine Rechtswirksamkeit
hätte.
Nach deutschem Recht bedürfen Immobilienkaufverträge der
notariellen Form. |
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F:
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Gibt
es verschiedene Typen privater Immobilienkaufverträge in
Spanien? |
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A: |
In
der Rechtspraxis haben sich unterschiedliche Spielarten
herausgebildet, welche zum Teil nur das Recht auf einen
späteren Vertragsabschluss oder Erwerb absichern, so der
Options- oder Reservierungsvertrag.
Ausstieg oder Nichtabschluss des Vertrages haben dann für
die jeweilige Partei negative finanzielle Folgen. |
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F:
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Kann
auch ein privater Kaufvertrag zur Absicherung im
spanischen Grundbuch eingetragen werden? |
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A: |
Dies
ist nicht möglich.
Grundbucheintragungen in Spanien erfordern immer entweder
eine notarielle Urkunde oder eine Gerichtsentscheidung. |
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F: |
Ist
der Abschluss eines privaten Kaufvertrages zwingend mit
einer Teilzahlung des Kaufpreises verbunden? |
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A: |
Nein,
nicht zwingend, aber die Anzahlung zumindest eines
Kaufpreisanteiles von 10 % ist üblich. Wer sich als
Verkäufer bindet, möchte hierfür auch eine gewisse
Gegenleistung. |
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F: |
Welcher Zeitraum liegt in der Praxis zwischen dem
Abschluss des privaten und dem notariellen Kaufvertrag? |
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A: |
Dies
können nur wenige Tage bis hin zu mehreren Monaten oder
gar Jahren sein. |