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Ihr Hausverkauf auf Mallorca
- Das gilt es zu beachten -
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strichel_hori


Den Hauserwerb auf Mallorca optimal zu gestalten, ist die eine Sache, aber auch den Verkaufsvorgang gilt es  optimieren.

Hier ist der aktuell angemessene oder erzielbare Verkaufspreis ebenso zu sondieren, wie Verkaufsreife und Steueroptimierung vorab herzustellen sind.
 

1.

Den aktuellen Verkaufspreis können Sie entweder per Wertgutachten für ca. 500 € - 1.000 € bestimmen lassen, oder zumindest näherungsweise den Finanzamtskontrollwert als Mindestpreis. Parallel kann die Befragung eines erfahrenen, in regionaler Nähe zum Immobilienort tätigen,  Maklers sinnvoll sein.
 

2.

Die Verkaufsreife sollte von einem Rechtsanwalt überprüft werden.

Einholung des Grundbuchauszuges mit Belastungsprüfung und strategisch begleitende Beratung zur Gewinnsteuerminimierung fallen ebenso in diesen Aufgabenbereich, wie die Legalisierung und Grundbucheintragung von nicht legal oder „schwarz“ errichteten Gebäudeteilen.
 

3.

Die schnelle Verkäuflichkeit ur Nutzung attraktiver Angebote erfordert weiterhin nicht nur die baurechtliche Verkaufsreife, sondern auch die adäquate Bevollmächtigung.

Hier gilt es zu berücksichtigen, dass für Immobilienverkäufe in Spanien das spanische Vollmachtsrecht zur Anwendung kommt und von einer Erben- oder Eigentümergemeinschaft die notwendige notarielle spanische Verkaufsvollmacht bereits vorab erstellt respektive vorgehalten werden sollte.
 

4.

Schliesslich gilt es den Maklerauftrag richtig zu gestalten.

Exklusivaufträge, wenn überhaupt, nur für einen kurzen Zeitraum und bei gesichert angemessenem Verkaufspreis, das ist eine der Maximen.

Verträge zur Maklerbeauftragung sollten vor der Unterschrift einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden, per Fax zum Anwalt zur zeitnahen Kontrolle.
 

5.

Bauliche Ergänzung, Restauration oder schlicht die Vornahme einiger Schönheitsreparaturen. Hier schlummert ein Potential möglicher rentabler Vorinvestitionen.
 

So lässt sich der erzielbare Verkaufspreis durch eine beschränkte Vorabinvestition oft weit über den Investitionsbetrag hinaus erhöhen.


Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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