1. |
Was ist ein „Mallorca-Erbfall“?
Ein Erbfall bei welchem in Mallorca belegene
Vermögensgegenstände zum Nachlass gehören.
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2. |
Benötigen Sie zu dessen Bewältigung einen deutschen
Rechtsanwalt auf Mallorca ?
Nicht notwendigerweise, aber ein auf Erbrecht
spezialisierter deutscher Anwalt vor Ort kann Ihnen die notwendige notarielle Erbschaftsannahme in Spanien
nicht nur adäquat vorbereiten, sondern auch wertvolle
Hinweise für die Zukunft, etwa den Verkauf der Immobilie,
mit auf den Weg geben..
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3. |
Gibt es erbschaftssteuerliche Besonderheiten auf
Mallorca/Balearen?
Ja diese gibt es. Etwa erhöhte persönliche und
Hauptwohnsitzfreibeträge; letztere betragen für Ehegatten
und Kinder betreffend die Hauptwohnsitzimmobilie auf den
Balearen je 180.000 €.
Ob und wie, mit welcher Nachweiserbringung, Sie in deren
Genuss kommen können und wann eventuell die Reduzierung
der Erbschaftssteuer auf den Balearen auf 1% geltend
gemacht werden kann sagt Ihnen am besten der Rechtsanwalt
vor Ort.
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4. |
Bringt Ihnen ein auf Mallorca erstelltes Testament
Vorteile?
Nicht ein speziell ein auf Mallorca erstelltes, wohl aber ein vor
einem spanischen Notar erstelltes Testament erleichtert
auch die Nachlassabwicklung auf Mallorca.
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5. |
Müssen Sie zur Erbfallabwicklung nach Mallorca fliegen?
Das ist nicht zwingend erforderlich. Eine von einem
fachkundigen Vertreter als mündlich Bevollmächtigter vor
dem Notar erstellte Erbschaftsannahmeurkunde kann von
Ihnen in Deutschland, der Schweiz oder in Österreich
ratifiziert werden.
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6. |
Wer bezahlt für Sie die Erbschaftssteuer?
Oft ist das direkt
über das die Erbschaftsannahme protokollierende Notariat
auf Mallorca möglich.
Aufgabe des Sie beratenden Rechtsanwaltes ist es
sinnvollerweise zugleich die anfallende Erbschaftssteuer
für Sie möglichst optimal niedrig ansetzen zu lassen. Dies
erfolgt durch Festlegung des Nachlasswertes für welche es
in der Rechtspraxis einen gewissen Spielraum gibt.
Auch systemtische Erbausschlagungen können Steuervorteile
erschliessen lassen.
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