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Der Mallorca-Erbfall: In Frage und Antwort

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strichel_hori

1.

Was ist ein „Mallorca-Erbfall“?

Ein Erbfall bei welchem in Mallorca belegene Vermögensgegenstände zum Nachlass gehören.
 

2.

Benötigen Sie zu dessen Bewältigung einen deutschen Rechtsanwalt auf Mallorca ?

Nicht notwendigerweise, aber ein auf Erbrecht spezialisierter deutscher Anwalt vor Ort kann Ihnen die notwendige notarielle Erbschaftsannahme in Spanien nicht nur adäquat vorbereiten, sondern auch wertvolle Hinweise für die Zukunft, etwa den Verkauf der Immobilie, mit auf den Weg geben..
 

3.

Gibt es erbschaftssteuerliche Besonderheiten auf Mallorca/Balearen?

Ja diese gibt es. Etwa erhöhte persönliche und Hauptwohnsitzfreibeträge; letztere betragen für Ehegatten und Kinder betreffend die Hauptwohnsitzimmobilie auf den Balearen je 180.000 €.

Ob und wie, mit welcher Nachweiserbringung, Sie in deren Genuss kommen können und wann eventuell die Reduzierung der Erbschaftssteuer auf den Balearen auf 1% geltend gemacht werden kann sagt Ihnen am besten der Rechtsanwalt vor Ort.
 

4.

Bringt Ihnen ein auf Mallorca erstelltes Testament Vorteile?

Nicht ein speziell ein auf Mallorca erstelltes, wohl aber ein vor einem spanischen Notar erstelltes Testament erleichtert auch die Nachlassabwicklung auf Mallorca.
 

5.

Müssen Sie zur Erbfallabwicklung nach Mallorca fliegen?

Das ist nicht zwingend erforderlich. Eine von einem fachkundigen Vertreter als mündlich Bevollmächtigter vor dem Notar erstellte Erbschaftsannahmeurkunde kann von Ihnen in Deutschland, der Schweiz oder in Österreich ratifiziert werden.
 

6.

Wer bezahlt für Sie die Erbschaftssteuer?

Oft ist das direkt über das die Erbschaftsannahme protokollierende Notariat auf Mallorca möglich.

Aufgabe des Sie beratenden Rechtsanwaltes ist es sinnvollerweise zugleich die anfallende Erbschaftssteuer für Sie möglichst optimal niedrig ansetzen zu lassen. Dies erfolgt durch Festlegung des Nachlasswertes für welche es in der Rechtspraxis einen gewissen Spielraum gibt. Auch systemtische Erbausschlagungen können Steuervorteile erschliessen lassen.
 

Eine Information der
ANWALTSKANZLEI MENTH für SPANIEN
Standort: Manacor/Mallorca
www.erbfallhotline-spanien.de
Mail: info@erbfallhotline-spanien.de
Tel.: (0034) 971-55 93 77
Fax: (0034) 971-55 93 68

strichel_hori

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