Gemeinsam ist beiden Rechtsordnungen, dass eine Grundbucheintragung
in beiden Ländern regelmässig eine vorher erstellte
notarielle Urkunde voraussetzt.
Vergleich mit der Bahnhofshalle
Grosse Unterschiede bestehen allerdings bereits beim Ambiente.
Während beim deutschen Notar eine gediegene Atmosphäre
mit vorheriger fixen Terminvereinbarung und entsprechender
Inempfangnahme vorherrscht, gleicht ein grösseres spanisches
Notariat oft einer Bahnhofshalle.
Einige Urkunden wie Generalvollmachten und, - die bei gerichtlicher
Tätigkeit notwendige -, notarielle Anwaltsbeauftragung,
werden ohne Voranmeldung getätigt.
Mit hereinschwirrenden Anwälten mit Mandanten im Gefolge,
die sich direkt an bestimmte Notariatsmitarbeiter wenden oder
Gestoriamitarbeitern, die im Auftrag des Notariats Grundbucheintragungen
und Steuerzahlungen tätigen, gleicht das Notariatsinnenleben
dann des öfteren verschiedenen Bienenschwärmen;
eine für den Deutschen mit gediegenen Erwartungen betreffen
die Notariatsarbeitsathmosphäre, eine befremdende Situation.
Den Entwurf des notariellen Vertrages zu vorherigen Kontrolle
Dies ist eine häufig an den deutschen Anwalt herangetragene
Bitte, von der sich der spanische Notar meist wenig begeistert
zeigt. Warum? Ergänzend zum deutschen Notar, bei welchem
die steuerliche Gestaltungsberatung sein Aufgabengebiet nicht
mehr umfasst, ist bei spanischem Notar darüber hinaus
auch die rechtliche Gestaltungsberatung nicht dessen Aufgabengebiet.
Die Funktion des spanischen Notars ist die der Überwachung
der formell rechtlich korrekten Urkundenerstellung, oft auch
die er Herstellung oder Zusendung beweistauglicher Dokumente.
Der spanische Notar erwartet, dass der Klient genau weiss,
welche Urkunde er mit welchen Inhalten erstellen möchte
und er im Regelfall vorab entsprechend anwaltlich beraten
wurde. Die vergleichsweise niedrigen spanischen Notarhonorare
sind auch so ausgerichtet, dass der Notar vom wissbegierigen
Klienten nicht länger aufgehalten wird. Der Tage vorher
erstellte Entwurf der notariellen Urkunde mit folgender Detailbesprechung
der Inhalte mit dem Klienten passt nicht in das spanische
Notargebührengefüge.
Der Anwalt übernimmt die inhaltliche Rechts- und
Steuergestaltung von Notarverträgen
Ausserdem übernimmt der deutschsprachige Anwalt regelmässig
noch die Übersetzerfunktion.
Die adäquate Rechts- und Steuergestaltung wird zuvor
in der Anwaltskanzlei erarbeitet und in Vorbesprechungsterminen
mit dem Notariatspersonal in den Urkundsentwurf eingearbeitet.
Dies erklärt die Situation, dass die Anwaltsgebühren
im Normalfall die Notargebühren übersteigen, zugleich
aber die richtige anwaltliche Beratung die entscheidenden
Rechts- und Steuervorteile mit sich bringt.
Können Sie uns als Anwalt nicht gleich das notarielle
Dokument miterstellen?
Dies ist in Spanien im Hinblick auf das Trennsystem von Anwalt
und Notar nicht möglich. Dies ist im übrigen auch
in manchen deutschen Bundesländern, z. B. Bayern, nicht
anders, während es in nördlichen Bundesländern
auch den sogenannten Anwaltsnotar mit Doppelfunktion gibt.
Zeitliche Flexibilitätsvorteile des spanischen Notars
Wer beim Vergleich von deutschem und spanischem Notar etwas
mehr ins Detail oder in die Tiefe geht, wird sicherlich auch
Vorteile des spanischen Notariatssystems entdecken.
Die ad-hoc-Erstellung einfacher Urkunden ohne vorherige längerwierige
Terminabsprache mit Entwürfen und Entwurfbesprechung
erlaubt mitunter eine schnellere Reaktion.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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