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Deutsche Erwartungen an spanischen Notar
und die Rechtsrealität in Spanien
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strichel_hori

Gemeinsam ist beiden Rechtsordnungen, dass eine Grundbucheintragung in beiden Ländern regelmässig eine vorher erstellte notarielle Urkunde voraussetzt.

Vergleich mit der Bahnhofshalle

Grosse Unterschiede bestehen allerdings bereits beim Ambiente. Während beim deutschen Notar eine gediegene Atmosphäre mit vorheriger fixen Terminvereinbarung und entsprechender Inempfangnahme vorherrscht, gleicht ein grösseres spanisches Notariat oft einer Bahnhofshalle.

Einige Urkunden wie Generalvollmachten und, - die bei gerichtlicher Tätigkeit notwendige -, notarielle Anwaltsbeauftragung, werden ohne Voranmeldung getätigt.

Mit hereinschwirrenden Anwälten mit Mandanten im Gefolge, die sich direkt an bestimmte Notariatsmitarbeiter wenden oder Gestoriamitarbeitern, die im Auftrag des Notariats Grundbucheintragungen und Steuerzahlungen tätigen, gleicht das Notariatsinnenleben dann des öfteren verschiedenen Bienenschwärmen; eine für den Deutschen mit gediegenen Erwartungen betreffen die Notariatsarbeitsathmosphäre, eine befremdende Situation.

Den Entwurf des notariellen Vertrages zu vorherigen Kontrolle

Dies ist eine häufig an den deutschen Anwalt herangetragene Bitte, von der sich der spanische Notar meist wenig begeistert zeigt. Warum? Ergänzend zum deutschen Notar, bei welchem die steuerliche Gestaltungsberatung sein Aufgabengebiet nicht mehr umfasst, ist bei spanischem Notar darüber hinaus auch die rechtliche Gestaltungsberatung nicht dessen Aufgabengebiet. Die Funktion des spanischen Notars ist die der Überwachung der formell rechtlich korrekten Urkundenerstellung, oft auch die er Herstellung oder Zusendung beweistauglicher Dokumente.

Der spanische Notar erwartet, dass der Klient genau weiss, welche Urkunde er mit welchen Inhalten erstellen möchte und er im Regelfall vorab entsprechend anwaltlich beraten wurde. Die vergleichsweise niedrigen spanischen Notarhonorare sind auch so ausgerichtet, dass der Notar vom wissbegierigen Klienten nicht länger aufgehalten wird. Der Tage vorher erstellte Entwurf der notariellen Urkunde mit folgender Detailbesprechung der Inhalte mit dem Klienten passt nicht in das spanische Notargebührengefüge.

Der Anwalt übernimmt die inhaltliche Rechts- und Steuergestaltung von Notarverträgen

Ausserdem übernimmt der deutschsprachige Anwalt regelmässig noch die Übersetzerfunktion.

Die adäquate Rechts- und Steuergestaltung wird zuvor in der Anwaltskanzlei erarbeitet und in Vorbesprechungsterminen mit dem Notariatspersonal in den Urkundsentwurf eingearbeitet.

Dies erklärt die Situation, dass die Anwaltsgebühren im Normalfall die Notargebühren übersteigen, zugleich aber die richtige anwaltliche Beratung die entscheidenden Rechts- und Steuervorteile mit sich bringt.

Können Sie uns als Anwalt nicht gleich das notarielle Dokument miterstellen?

Dies ist in Spanien im Hinblick auf das Trennsystem von Anwalt und Notar nicht möglich. Dies ist im übrigen auch in manchen deutschen Bundesländern, z. B. Bayern, nicht anders, während es in nördlichen Bundesländern auch den sogenannten Anwaltsnotar mit Doppelfunktion gibt.

Zeitliche Flexibilitätsvorteile des spanischen Notars

Wer beim Vergleich von deutschem und spanischem Notar etwas mehr ins Detail oder in die Tiefe geht, wird sicherlich auch Vorteile des spanischen Notariatssystems entdecken.

Die ad-hoc-Erstellung einfacher Urkunden ohne vorherige längerwierige Terminabsprache mit Entwürfen und Entwurfbesprechung erlaubt mitunter eine schnellere Reaktion.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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