Leben und Arbeiten
in der Europäischen Union:
Setzen Sie Ihr Recht über den Petitionsausschuss durch!
Es werden nach wie vor von nationalstaatlichen Einrichtungen
oder den Mitgliedstaaten der EG selbst viele Rechtsverletzungen
begangen, um, häufig vorsätzlich, Mitglieder eines
anderen EG-Staates zu benachteiligen oder zu diskriminieren.
Umso wichtiger erscheint es, dass Sie sich Ihrer Rechte als
EG-Bürger voll bewusst sind und diese konsequent durchsetzen.
Eine sehr gute Abhandlung hierzu wurde 1998 vom Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung veröffentlicht.In
einigen Aspekten hat sich die dort geschilderte Rechtslage
pro Europa bereits weiter fortentwickelt.
Praktisch wichtig ist, dass Sie sich bei Verletzungen europäisch
abgesicherter Rechte nicht auf den langwierigen Weg über
die nationalen Instanzen verweisen lassen, sondern direkt
Ihr Petitionsrecht zum Europäischen Parlament wahrnehmen.
Der weitere Fortgang stellt sich dann wie folgt dar:
Ihre Petition wird dem Petitionsausschuss des Europäischen
Parlamentes zugeleitet
Sieht dieser eine Verletzung europäischen Rechtes für
gegeben an, so kann er direkt die Europäische Kommission
einschalten.
Der Europäischen Kommission steht das Recht zu, direkt
diejenige Behörde eines Mitgliedstaates zu verklagen,
welche mutmaßlich gegen europäisches Recht verstößt.
Die Petition kann unmittelbar gerichtet werden an:
Präsidenten des Europäischen Parlamentes
L-2929 Luxemburg
oder
Informationsbüro des Europäischen Parlaments
EU-Bürger beraten
Natürlich hat eine entsprechend fachkundig aufbereitete
Petition erweiterte Erfolgschancen.
Wenn Sie sich hier unserer anwaltlichen Unterstützung
bedienen wollen, ist dies wie folgt möglich:
1; Vorprüfung der Erfolgschancen einer Petition
2; Geltendmachung eines Rechtsanspruches auf dem Petitionsweg
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