Endlich Rechtsklarheit:
Ferienvermietung auf Mallorca, jetzt mit klarer Rechtslage
möglich
Möglich ist sie nunmehr, die touristische Vermietung von
Fincas auf Mallorca; jetzt auch eindeutig legal auf der
Basis einer detaillierten gesetzliche Regelung, ohne
Anforderungen, welche in der Vergangenheit die legale
Vermietung unpraktikabel machten.
Es war bisher keine „ehrliche“ Regelung des Gesetzgebers,
welche das Vorgehen gegen die daraus in der Vergangenheit
geschaffene praktische Illegalität vieler Ferienvermietungen
hat zweifelhaft erscheinen lassen.
Doch zurück zur Aktualität:
Jetzt ist die touristische Vermietung auf klarer
gesetzlicher Basis möglich.
Den legitimen Interessen der gewerblichen
Tourismuswirtschaft dahingehend, dass die private Konkurrenz
nicht ohne Steuerzahlung und Qualitätskontrolle vermietet
wird, wird durch die Einrichtung eines
Ferienvermietungsregister Rechnung getragen:
Vermieten darf nur derjenige, der seine Finca zur
Ferienvermietung zuvor offiziell hat registrieren lassen.
Damit verbunden ist eine vorausgehende Kontrolle von
Qualitätskriterien, welche in Ausführungsbestimmungen genau
niedergelegt sind.
Dieser Anforderungskatalog mit Qualitätskriterien erscheint
zudem vorbildlich.
Es wird unterschieden zwischen einem „Muss-Katalog“
konkreter Qualitäts- und Ausstattungsanforderungen
einerseits und weiteren Anforderungen, welche gesamtheitlich
zu einem gewissen Prozentsatz erfüllt sein müssen. Letzteres
schafft zwar eine gewisse Rest-Rechtsunklarheit, erlaubt dem
Fincaeigentümer aber andererseits je nach individueller
Ausrichtung einen Qualitätsschwerpunkt zu setzen, mit
welchem er auch werben kann.
Nach Registrierung ist dann natürlich auch jede
Interentbewerbung eröffnet. Hinzu kommt, dass künftig die
Vermietung mit Rechtssicherheit als Finanzierungsbeitrag
miteingeplant werden kann, etwa zur Teilbegleichung von
Hypothekendarlehensraten.
Aber Vorsicht, die Ertrag-Aufwand-Relation wird leicht
überschätzt.
Kalkulieren Sie genau und realistisch, bevor Sie sich in
eine Hypothekenfinanzierungsfalle begeben. Denn mit einer
Ferienvermietung geht immer auch ein erhöhter
Reparaturaufwand einher.
Suchen Sie sich eine seriöse Ferienvermietungsgesellschaft
mit periodisch zeitnaher Abrechnung und Kontrolle.
Zudem muss natürlich der Ankauf der Immobilie rechtsicher
gestaltet und bei dieser Gelegenheit die gesetzlich
zulässige Vermietbarkeit genau abgeklärt werden.
Andererseits, - und dies ist ein Hinweis für die
Verkäuferseite -, kann die Registrierung als Finca mit
Ferienvermietungsrecht ein wesentliches künftiges
Verkaufsargument darstellen.
Abschliessend seien noch beispielhaft einige Anforderungen
zitiert.
Muss-Katalog:
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- |
Maximal 6 Schlafzimmer |
- |
Warmwasser |
- |
Ausreichender Wasserdruck |
- |
Badevorhang |
- |
Fernseher |
- |
Waschmaschine |
Soll-Katalog:
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Schwimmbad |
- |
Barbeque |
- |
Überdachter Autoabstellplatz |
- |
Sicherheitsschloss |
- |
Alarmanlage |
- |
Telefon |
- |
Heizung |
- |
Elektrische Kaffeemaschine |
Den
gesamten Anforderungskatalog in deutscher Sprache finden
Sie hier
Naturgemäss müssen in Sachen Rentabilität der
Ferienvermietung neben dem jahreszeitlichen möglichen und
realistischen Vermietungszeitraum auch die Kosten für die
Schaffung und Einhaltung der Qualitätskriterien mit
einkalkuliert werden.
Anträge zur Registrierung der Ferienvermietung auf Mallorca
sind zu richten an das neue Informationsbüro in Pollença,
Claustro de Santo Domingo, s/n, 07460 Pollença, Tel.: 971 -
53 40 11 oder an das Tourismusministerium in Palma, C/.
Montenegro, 5 Tel.: 971 – 176 191.